Eine Dienstleistung der OdA Gesundheit Bern
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(OdA) Gesundheit Bern
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- QV-Wegweiser
Planungsübersicht - QV Allgemein
- Individuelle praktische Arbeit
Berufskenntnisprüfungen - Rechtliche
Grundlagen - PKORG
Prüfungsorganisation
Anleitung QV-Wegweiser
Jeweils ab Oktober vor der Prüfungsphase steht Ihnen der QV-Wegweiser zur Verfügung. Dies ist eine Planungsübersicht, welche allen am QV-Beteiligten als Hilfsmittel dient. Darin sind sämtliche zu erledigende Arbeiten während des Qualifikationsverfahrens pro Rolle (Kandidaten, Berufsbildungsverantwortliche, Berufsbildner, Experten etc.) aufgezeigt. Ebenso sind wichtige Termine vermerkt und alle Dokumente integriert.
- 1. Schritt: Wählen Sie Ihre Rolle (Mehrfachauswahl möglich, die Agenda enthält übergeordnete Termine)
- 2. Schritt: Wählen Sie den gewünschten Monat (z.B. IPA-Informationen befinden sich im April und Mai während der aktuellen IPA-Prüfungsphase)
- 3. Schritt: die einzelnen Informationsfelder können für Details angeklickt werden
Bewertungsraster, Datenplan und Wegleitung
Legende
IPA: Individuelle Praktische Arbeit
BMS: Berufsmaturitätsschule
BK: Berufskenntnisse-Prüfung
ABU: Allgemein bildender Unterricht
ERFA: Erfahrungsnote Bildung in beruflicher Praxis
A&K: Aufsicht und Korrektur BK-Prüfungen
QV-Wegweiser FaGe
Rekrutierung / Anmeldeverfahren für neue PEX August 2024
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Rekrutierung / Anmeldeverfahren für neue PEX September 2024
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Auszahlung Abrechnung PEX bis Ende Oktober September 2024
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Auszahlung Abrechnung PEX bis Ende Oktober September 2024
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Auszahlung Abrechnung PEX bis Ende Oktober September 2024
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Rekrutierung / Anmeldeverfahren für neue PEX Oktober 2024
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IPA: Profileingabe PkOrg bis 02. Januar 2025 November 2024
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Rekrutierung / Anmeldeverfahren für neue PEX November 2024
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IPA: Prüfungsanmeldung und -planung PkOrg bis 02. Januar 2025 November 2024
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IPA: Profileingabe PkOrg bis 02. Januar 2025 November 2024
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IPA: Auswahl externe Einsätze bis 19. Januar 2025 November 2024
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IPA: Profileingabe PkOrg bis 02. Januar 2025 November 2024
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IPA: Auswahl externe Einsätze bis 19. Januar 2025 November 2024
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IPA: Profileingabe PkOrg bis 02. Januar 2025 November 2024
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IPA: Profileingabe PkOrg bis 02. Januar 2025 November 2024
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ERFA: Einreichen Erfahrungsnote bis 26. Januar 2025 Dezember 2024
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IPA: Profileingabe PkOrg bis 02. Januar 2025 Dezember 2024
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Rekrutierung / Anmeldeverfahren für neue PEX Dezember 2024
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ERFA: Einreichen Erfahrungsnote bis 26. Januar 2025 Dezember 2024
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IPA: Prüfungsanmeldung und -planung PkOrg bis 02. Januar 2025 Dezember 2024
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IPA: Profileingabe PkOrg bis 02. Januar 2025 Dezember 2024
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IPA: Auswahl externe Einsätze bis 19. Januar 2025 Dezember 2024
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IPA: Profileingabe PkOrg bis 02. Januar 2025 Dezember 2024
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IPA: Auswahl externe Einsätze bis 19. Januar 2025 Dezember 2024
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IPA: Profileingabe PkOrg bis 02. Januar 2025 Dezember 2024
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ERFA: Einreichen Erfahrungsnote bis 26. Januar 2025 Dezember 2024
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IPA: Profileingabe PkOrg bis 02. Januar 2025 Dezember 2024
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ERFA: Einreichen Erfahrungsnote bis 26. Januar 2025 Januar 2025
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KompNa: Digitale Eingabe bis 26. Januar 2025 Januar 2025
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ERFA: Einreichen Erfahrungsnote bis 26. Januar 2025 Januar 2025
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IPA: Auswahl externe Einsätze bis 19. Januar 2025 Januar 2025
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IPA: Auswahl externe Einsätze bis 19. Januar 2025 Januar 2025
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ERFA: Einreichen Erfahrungsnote bis 26. Januar 2025 Januar 2025
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ERFA: Einreichen Erfahrungsnote bis 26. Januar 2025 Februar 2025
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IPA: Erstellung / Signierung Aufgabenstellung Februar 2025
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ERFA: Einreichen Erfahrungsnote bis 26. Januar 2025 Februar 2025
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IPA: Vorbereitung Präsentation und Fachgespräch Februar 2025
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ERFA: Einreichen Erfahrungsnote bis 26. Januar 2025 Februar 2025
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IPA: Vorbereitung Präsentation und Fachgespräch März 2025
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IPA: Prüfungsphase vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 April 2025
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IPA: Erstellung / Signierung Aufgabenstellung April 2025
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IPA: Prüfungsphase vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 April 2025
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IPA: Durchführung Prüfungsbesuche vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 April 2025
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IPA: Prüfungsphase vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 April 2025
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IPA: Prüfungsphase vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 April 2025
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IPA: Vorbereitung Präsentation und Fachgespräch April 2025
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IPA: Prüfungsphase vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 April 2025
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IPA: Prüfungsphase vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 Mai 2025
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IPA: Prüfungsphase vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 Mai 2025
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IPA: Durchführung Prüfungsbesuche vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 Mai 2025
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IPA: Prüfungsphase vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 Mai 2025
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IPA: Prüfungsphase vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 Mai 2025
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IPA: Vorbereitung Präsentation und Fachgespräch Mai 2025
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IPA: Prüfungsphase vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 Mai 2025
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KW 23/24: Prüfungen Allgemein bildender Unterricht (ABU) Juni 2025
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BK: Prüfungen Berufskenntnisse (BK) Montag, 02. Juni 2025 Juni 2025
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BK: Abrechnung PEX Aufsicht & Korrektur bis 30. Juni 2025 Juni 2025
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Freitag, 06. Juni 2025 / Dienstag, 10. Juni bis Freitag, 13. Juni 2025: Korrekturtage BK Juni 2025
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BK: Prüfungen Berufskenntnisse (BK) Montag, 02. Juni 2025 Juni 2025
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Mittwoch, 02. Juli 2025: Lehrabschlussfeier (LAF) FaGE Juli 2025
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Mittwoch, 02. Juli 2025: Lehrabschlussfeier (LAF) FaGE Juli 2025
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Mittwoch, 02. Juli 2025: Lehrabschlussfeier (LAF) FaGE Juli 2025
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Mittwoch, 02. Juli 2025: Lehrabschlussfeier (LAF) FaGE Juli 2025
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Mittwoch, 02. Juli 2025: Lehrabschlussfeier (LAF) FaGE Juli 2025
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Das PkOrg der aktuellen Prüfungssession wird jeweils per Ende August archiviert. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Zugriffe / Einsichtnahmen ins vergangene QV mehr möglich bis ca Mitte November das kommende QV in die Planungsphase geht.
>>> PkOrg
Das Anmeldeverfahren läuft über die Berufsbildungsverantwortlichen im Betrieb. Sie überprüfen, wie viele PEX im Betrieb vorhanden sind und definieren den Bedarf an neuen Expert:innen. Es sollte darauf geachtet werden, dass alle ausgebildeten PEX in jedem Qualifikationsverfahren eingesetzt werden können.
Weitere Informationen
Alle neuen Expert:innen müssen den Basiskurs und den Fachkurs für den entsprechenden Berufsabschluss (FaGe und / oder AGS) abgeschlossen haben, um aktiv als PEX am Qualifikationsverfahren teilnehmen zu können.
Der diesjährige Lehrbeginn ist auf den Montag, 12. August 2024 festgelegt.
Lehrbetriebe welche Kandidat:innen im Lehrvertrag ausbilden (AGS, FaGe, FaGe E, FaGe VK) und deren Lernenden sich im Abschlussjahr befinden, erhalten vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) im Herbst vor dem Qualifikationsjahr automatisch ein Formular zur Prüfungsanmeldung ihrer Lernenden. Die Lehrbetriebe melden ihre Prüfungskandidat:innen auf diese Weise an. Danach wird die gesamte Prüfungsplanung mit PkOrg unterstützt, einer Plattform zur Prüfungsorganisation. Alle Kandidat:innen sowie deren BBV werden dazu ca Mitte November durch die OdA Gesundheit Bern betreffend den Zugangsdaten für PkOrg per Mail kontaktiert.
Der obligatorische Basiskurs für angehende Prüfungsexpert:innen aus Betrieben dient als allgemeine Einführung in die Expertentätigkeit. Man befasst sich hauptsächlich mit den gesetzlichen Vorgaben von Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung und erhält einen Einblick in die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen. Es ist von Vorteil, diesen Kurs vor dem obligatorischen Fachkurs QV FaGe und QV AGS zu besuchen.
Dieser Kurs findet am Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB statt.
Dauer: 1 Tag
Leitung: Dozenten EHB
Abschluss: Testat
Spesen, welche über PkOrg bis Ende Juni eingereicht wurden, werden per Ende Oktober des laufenden Prüfungsjahres ausbezahlt.
Sprechstunde QV für BBV, BB und PEX
Beantwortung von laufenden Fragestellungen für Berufsbildende, Berufsbildungsverantwortliche und Prüfungsexpert:innen zum Qualifikationsverfahren
Ausgangslage
Um individueller auf die Bedürfnisse der Berufsbildenden eingehen zu können, gibt es die Sprechstunde mit dem Chefexperten. Ziel ist es, dass alle Teilnehmenden ihre Fragen stellen können und diese dann direkt oder im Anschluss im E-Mailverkehr beantwortet werden.
Kursinhalt
Offene Veranstaltung, Interessierte können vorgängig oder direkt am Kurstag Fragen stellen.
Zielgruppe
Diese Sprechstunde richtet sich an Berufsbildende, Berufsbildungsverantwortliche und Prüfungsverantwortliche, welche Lernende im QV begleiten.
Voraussetzungen
Berufsbildner:in Praxis, Berufsbildungsverantwortliche
Kursleitung
Philipp Puhl-Reichen | Chefexperte QV FaGe und AGS OdA Gesundheit Bern
Durchführungsort
Die Teilnahme an der Sprechstunde ist online via Zoom-Meeting.
Kosten
Die Sprechstunde ist kostenlos für alle Teilnehmenden im Gesundheitsbereich, deren Betrieb sich im Kanton Bern befindet. Für alle übrigen Teilnehmenden beträgt die Kursgebühr CHF 80.–
Kursdaten und Anmeldung
Daten, Zeiten und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier. Eine Anmeldung ist zwingend, auch wenn die Teilnahme via Zoom-Meeting stattfindet.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Philipp Puhl-Reichen gerne telefonisch zur Verfügung : 031 970 40 85
Expertenrapport 2025
Der Expertenrapport QV 2025 findet in schriftlicher Form statt.
Alle PEX und BBV erhalten ab Anfang Dezember, zur Eröffnung der neuen Prüfungssession, die wichtigsten Änderungen schriftlich per E-Mail, mitgeteilt. Alle weiteren Informationen entnehmen sie bitte der Wegleitung QV und dem jeweiligen Fachkursdossier. Das Studium des Expertenrapportes und des Fachkursdossiers ist für alle PEX verbindlich. Die Abgeltung ist in der Pauschale der abgenommenen Prüfungen inbegriffen und kann nicht separat abgerechnet werden.
Dokumente
– Haben Sie momentan Ressourcen, zusätzliche Examen abzunehmen?
– Möchten Sie gerne ins Qualifikationsverfahren 2025 involviert sein und betreuen Sie zurzeit keine Lernende, welche im Sommer 2025 ihr QV abschliessen?
– Oder möchten Sie einfach Ihre Prüfungsexperten-Tätigkeit auffrischen?
Wenn ja, und wenn Sie bereits über die Ausbildung Prüfungsexpert:in verfügen, begrüssen wir Ihre Tätigkeit als ePEX im QV 2025 sehr. Mit dem Ausfüllen des Formulars können Sie sich als freiwillige ePEX zur Verfügung stellen. Wir freuen uns über die zusätzliche Unterstützung und kommen bei Bedarf ab Januar 2025 während der Komplettierung der Prüfungsplanung sowie in Notfällen während der Prüfungsphase vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 gerne auf Sie zu.
Umfrage bezüglich freiwilligen Prüfungsexperten für das Qualifikationsverfahren 2025
Alle neuen Expert:innen müssen den Basiskurs und den Fachkurs für den entsprechenden Berufsabschluss (FaGe) abgeschlossen haben, um aktiv als PEX am Qualifikationsverfahren teilnehmen zu können.
Das Anmeldeverfahren läuft über die Berufsbildungsverantwortlichen im Betrieb. Sie überprüfen, wie viele Prüfungsexpert:innen im Betrieb vorhanden sind und definieren den Bedarf an neuen Expert:innen. Es sollte darauf geachtet werden, dass alle ausgebildeten PEX in jedem Qualifikationsverfahren eingesetzt werden können.
Wichtige Elemente des Qualifikationsverfahrens sind die Erfahrungsnoten aus der beruflichen Praxis, welche mit Kompetenznachweisen ermittelt werden. Die Kompetenznachweise sind eine Bestandesaufnahme und dienen der Überprüfung der Anwendung der Handlungskompetenzen der lernenden Person in einer konkreten Situation. Sie werden je nach Ausbildung während des ersten bis dritten resp. fünften Semesters (bei den FaGe VK 3.-5. Semester) erbracht.
Das Bildungsprogramm beschreibt, wann welche Handlungskompetenz erworben werden soll (Beachten Sie dazu bitte den Leitfaden und die Präzisierung auf untenstehendem Link). Die Handlungskompetenzen sind in die Einsatzplanung und den Lern- und Förderungsprozess im Praxisalltag einzubeziehen. Das betriebsinterne Ausbildungsprogramm muss auf den Bildungsplan abgestimmt werden.
Der Bildungsplan basiert auf der Kompetenzen-Ressourcen-Methode (Ko-Re-Methode). Die Ausbildung an allen drei Lernorten ist kompetenzorientiert und richtet sich auf Situationen im Arbeitsalltag aus.
Dokumente/Hilfsmittel finden Sie hier:
alle Informationen
Die BBV werden durch die OdA Gesundheit Bern per Mail angeschrieben sobald das Portal PkOrg für die Planung der IPA freigegeben wird.
BBV laden alle weiteren beteiligten Personen (BB, iPEX) ein und schalten mögliche Prüfungsdaten auf.
Alle Beteilgten einer IPA werden gebeten, sich regelmässig einzuloggen und allenfalls verlangte Angaben einzutragen, damit die Planung termingerecht abgeschlossen werden kann.
Termine:
Anmeldung der BBV (beteiligte Personen und mögliche IPA-Termine): bis 02. Januar 2025
Anmeldung/Auswählen der PEX für den externen Einsatz: bis 19. Januar 2025
Fertigstellung der Planung durch die OdA Gesundheit Bern bis: 16. Februar 2025
IPA Prüfungsphase: vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025
Dokumente:
Anleitungen PkOrg FaGe
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_Kandidat_LoginviaOdAOrg_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_Kandidat_NeuesLogin_QV25
Anleitung Aktivierung PEX für BBV
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_BBV_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_BB_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_iPex_QV25
Anleitungen PkOrg AGS
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_AGS_Kandidat_LoginviaOdAOrg_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_AGS_Kandidat_NeuesLogin_QV25
Anleitung Aktivierung PEX für BBV
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_AGS_BBV_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_AGS_BB_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_AGS_iPex_QV25
Nachdem alle Beteiligten einen Zugang zum PkOrg für das bevorstehende Qualifikationsverfahren erhalten haben, müssen diese nun ihre Angaben im Profil ergänzen. Je nach Funktion, variieren die Angaben ein wenig. Bitte loggen Sie sich regelmässig auf der Plattform ein und geben Sie die verlangten Angaben ein.
Termine:
Anmeldung der BBV (beteiligte Personen und mögliche IPA-Termine): bis 02. Januar 2025
Anmeldung/Auswählen der PEX für den externen Einsatz: bis 19. Januar 2025
Fertigstellung der Planung durch die OdA Gesundheit Bern bis: 16. Februar 2025
IPA Prüfungsphase: vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025
Dokumente:
Anleitungen PkOrg FaGe
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_Kandidat_LoginviaOdAOrg_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_Kandidat_NeuesLogin_QV25
Anleitung Aktivierung PEX für BBV
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_BBV_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_BB_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_iPex_QV25
Anleitungen PkOrg AGS
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_AGS_Kandidat_LoginviaOdAOrg_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_AGS_Kandidat_NeuesLogin_QV25
Anleitung Aktivierung PEX für BBV
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_AGS_BBV_QV25
Die/der Berufsbildungsverantwortliche (BBV) erfasst die an der IPA beteililgten Personen auf PkOrg sowie einen möglichen Prüfungstermin in der IPA-Prüfungsphase vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025.
Sie achtet darauf, diesen Termin weder an einem Wochenende, noch an einem Feier- oder Schultag zu planen.
Anschliessend erhalten die erfassten Personen durch das System eine Mail per welchem Sie den Zugriff auf ein eigenes PkOrg-Konto erhalten. ACHTUNG: PEX loggen sich IMMER via OdAOrg ein. Der/die BBV achtet darauf, seine PEX mit derjenigen Mailadresse einzutragen, mit welcher der/die PEX ein OdAOrg-Konto führt. Wie die PEX aktiviert werden, entnehmen Sie bitte untenstehender Anleitung.
Die BBV trägt zudem die Hauptverantwortung für die Organisation der Räumlichkeiten (PEX benöiten Raum zum Auswerten praktische Prüfung, Vorbereiten Fachgespräch, Durchführung Fachgespräch, Auswerten Gesamtprüfung).
Termine:
Anmeldung der BBV (beteiligte Personen und mögliche IPA-Termine): bis 02. Januar 2025
Anmeldung/Auswählen der PEX für den externen Einsatz: bis 19. Januar 2025
Fertigstellung der Planung durch die OdA Gesundheit Bern bis: 16. Februar 2025
IPA Prüfungsphase: vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025
Dokumente:
Anleitungen PkOrg FaGe
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_Kandidat_LoginviaOdAOrg_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_Kandidat_NeuesLogin_QV25
Anleitung Aktivierung PEX für BBV
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_BBV_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_BB_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_iPex_QV25
Anleitungen PkOrg AGS
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_AGS_Kandidat_LoginviaOdAOrg_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_AGS_Kandidat_NeuesLogin_QV25
Anleitung Aktivierung PEX für BBV
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_AGS_BBV_QV25
Im Juni werden die alljährlichen, schriftlichen BK-Prüfungen der Fachfrauen/Fachmänner Gesundheit und Assistentinnen/Assistenten Gesundheit und Soziales dezentral durchgeführt.
Wie jedes Jahr sind wir auf qualifiziertes Aufsichts- und Korrekturpersonal angewiesen. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung. Dazu werden wir gerne Anfang Jahr alle Expert:innen aus der Praxis anschreiben.
ACHTUNG: Lehrpersonen melden sich bitte über die verantworltiche Person ihrer Berufsfachschule für die Aufsicht und Korrektur an.
die Anmeldung der Expert:innen aus der Praxis läuft über den Chefexperten, melden Sie sich bitte per Mail an p.reichen@oda-gesundheit-bern.ch
PEX wählen ihre externen Einsätze.
Mit dieser Terminwahl wird die Planung vervollständigt und das Datum der IPA definitiv festgelegt.
Wichtige Elemente des Qualifikationsverfahrens sind die Erfahrungsnoten aus der beruflichen Praxis, welche mit Kompetenznachweisen ermittelt werden. Die Kompetenznachweise sind eine Bestandesaufnahme und dienen der Überprüfung der Anwendung der Handlungskompetenzen der lernenden Person in einer konkreten Situation. Sie werden je nach Ausbildung während des ersten bis dritten resp. fünften Semesters erbracht.
Das Bildungsprogramm beschreibt, wann welche Handlungskompetenz erworben werden soll. Diese sind in die Einsatzplanung und den Lern- und Förderungsprozess im Praxisalltag einzubeziehen. Das betriebsinterne Ausbildungsprogramm muss auf den Bildungsplan abgestimmt werden.
Der Bildungsplan basiert auf der Kompetenzen-Ressourcen-Methode (Ko-Re-Methode). Die Ausbildung an allen drei Lernorten ist kompetenzorientiert und richtet sich auf Situationen im Arbeitsalltag aus.
Dokumente/Hilfsmittel finden Sie hier:
alle Informationen
Jede berufliche Grundbildung schliesst mit einem Qualifikationsverfahren ab. Dieses ist in der jeweiligen Bildungsverordnung definiert.
Ziel des Qualifikationsverfahrens ist es, eine qualifizierte Aussage über die berufliche Kompetenz abzugeben.
Zweck des Qualifikationsverfahrens ist es, die Berufsreife von Fachpersonen sicherzustellen.
Die berufliche Grundbildung FaGe schliesst mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ ab.
Die Qualifikationsbereiche sind in Artikel 18, der Bildungsverordnung und in den Ausführungsbestimmungen für das Qualifikationsverfahren Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ verankert.
Drei Qualifikationsbereiche und eine Erfahrungsnote
Das Qualifikationsverfahren der Grundausbildung setzt sich aus drei Qualifikationsbereichen sowie der Erfahrungsnote zusammen:
- Die Individuelle Praktische Arbeit (IPA) dauert 4 Stunden (ohne Pausen), bestehend aus der praktischen Prüfung (3 Stunden 20 Minuten), einer Präsentation (10 Minuten) und einem Fachgespräch (30 Minuten). Die lernende Person muss zeigen, dass sie über die geforderten Kompetenzen verfügt, um ihre Aufgaben fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen. Die Lerndokumentation und die Unterlagen der Überbetrieblichen Kurse dürfen als Hilfsmittel verwendet werden.
- Die schriftliche Prüfung der Berufskenntnisse findet im Umfang von 3 Stunden statt. Sie hat Bezug zu Situationen des beruflichen Alltags und den beruflichen Kompetenzen der Lernenden.
- Die Abschlussprüfung Allgemeinbildung richtet sich nach der Verordnung des BBT vom 27. April 2006 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.
- Die Erfahrungsnote setzt sich zusammen aus den Semesternoten in beruflicher Praxis (Kompetenznachweise) und den Semesternoten im berufskundlichen Unterricht (Berufsfachschulen).
Übersicht Notenzusammensetzung
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus den gewichteten Noten der einzelnen Qualifikationsbereiche der Abschlussprüfung sowie der Erfahrungsnote. Dabei gilt folgende Gewichtung:
- a. Individuelle Praktische Arbeit: 30 %
- b. Berufskenntnisse: 30 %
- c. Allgemeinbildung: 20 %
- d. Erfahrungsnote: 20 %
Die Erfahrungsnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Summe der gewichteten Noten für:
- die Bildung in beruflicher Praxis: zählt 50% (Die Note für die Bildung in beruflicher Praxis ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der 5 benoteten Kompetenznachweise nach Artikel 14 Absatz 3)
- den berufskundlichen Unterricht: zählt 50% (Die Note für den Unterricht in den Berufskenntnissen ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der 6 Semesterzeugnisnoten)
Ergebnis
Das Ergebnis des Qualifikationsverfahrens wird in einer Gesamtnote ausgedrückt und auf eine Dezimalstelle gerundet. Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:
- a. der Qualifikationsbereich «Individuelle Praktische Arbeit» mit der Note 4 oder höher bewertet wird; und
- b. die Gesamtnote 4 oder höher erreicht wird.
Spezialfälle und weitere Erläuterungen finden Sie in der Bildungsverordnung.
Fähigkeitszeugnis
Wer das Qualifikationsverfahren bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) und ist berechtigt, den gesetzlich geschützten Titel «Fachfrau Gesundheit EFZ/Fachmann Gesundheit EFZ» zu führen.
Dokumente
Ein wichtiges Element des Qualifikationsverfahrens sind die Erfahrungsnoten aus der beruflichen Praxis, die mit Kompetenznachweisen (KN) ermittelt werden. Die KN sind Bestandesaufnahmen und überprüfen die Anwendung der Handlungskompetenzen der lernenden Person in einer konkreten Situation. Kompetenznachweise werden bis zum zweitletzten Semester (3. resp. 5. Semester, je nach Bildungsgang) geprüft. Bei den FaGe ist es 1 KN pro Semester, bei den AGS werden 3 KN pro Semester erbracht.
Am Ende des 3. resp. 5. Semesters (je nach Bildungsdauer) werden die durchgeführten, besprochenen und digital eingetragenen Kompetenznachweise via ePak automatisch berechnet und übermittelt. Dazu muss kein Dokument mehr eingereicht werden.
Im Anschluss an den Kompetenznachweis erhält die Lernende / der Lernende ein Feedback und die Note wird ihr/ihm mitgeteilt. (zit. Register I, Art. 3.2).
Ein Ausdruck und die Unterschrift der/des Lernenden ist daher nicht zwingend nötig.
Spätestens in den letzten 2 Wochen jedes Semesters (Eingabetermin ist jeweils der Sonntag in der KW 4 und KW 29) reichen die Berufsbildungsverantwortlichen die Kompetenznachweise digital auf ePak Gesundheit ein.
Die Berufsbildungsverantwortlichen sind dafür zuständig, auf ePak Gesundheit die Berufsbildner:innen zu erfassen und die entsprechenden Lernenden zuzuteilen. Sobald die Berufsbildner:innen ins System aufgenommen werden, können diese selber die Kompetenznachweise eingeben.
Falls die Kompetenznachweise nicht termingerecht eingegeben werden, mahnt die OdA Gesundheit Bern die Lehrbetriebe. Bei der zweiten Mahnung erfolgt zugleich eine Meldung an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Die OdA Gesundheit Bern erteilt den angehenden Kandidat:innen in den Überbetrieblichen Kursen (ÜK) allgemeine Informationen zum Prüfungsablauf wie auch detaillierte Informationen zur Individuellen Praktischen Arbeit (IPA). Das Thema wird in der Kurssequenz A.1.3 behandelt. Der Besuch dieses ÜKs wird allen Lernenden, welche sich im letzten Lehrjahr befinden und im Kanton Bern das Qualifikationsverfahren absolvieren, dringend empfohlen, auch den Absolventen der Nachholbildung nach Art. 32.
Das definitve Prüfungsaufgebot der IPA erfolgt durch die OdA Gesundheit Bern über die Plattform PkOrg bis Ende Februar. Das Aufgebot steht als Dokument zum Download zur Verfügung. Die Kandidaten werden dazu auf die von ihnen auf der Plattform angegebene Mailadresse angeschrieben.
Die/der BB erfasst die Aufgabenstellung, die Durchführungszeiträume und den Durchführungsort. Diese Daten können so lange angepasst werden, bis die Aufgabenstellung signiert wird. Dies ist für die PEX das Zeichen, dass die Aufgabe nun validiert werden kann. Die Berufsbildnerin steht danach den Experten bei Rückfragen zur Aufgabenstellung zur Verfügung und passt diese wenn nötig an. Gleichzeitig muss die Berufsbildnerin spätestens 3 Wochen vor der IPA die Aufgabenstellung mit der Kandidatin besprechen.
Wegleitung-QV-AGS_Kanton_Bern_2025
Wegleitung-QV-FaGe_Kanton_Bern_2025
Anleitungen PkOrg
Das definitve Prüfungsaufgebot der BK erfolgt durch die OdA Gesundheit Bern via PkOrg bis Ende März.
Die Absolventinnen und Absolventen bereiten sich für die Präsentation und das Fachgespräch vor.
Dokumente
Spätestens einen Tag vor der IPA wird der Ablaufplan (AGS) / Arbeitsplan (FaGe) auf PkOrg erstellt, siginiert und besprochen. Die/der BB ist verantwortlich, dass bei der Planung die Prüfungsdauer, -datum und -zeit eingehalten werden. Bei den FaGe erstellen die Kandidat:innen die Arbeitsplanung, bei den AGS die BB die Ablaufplanung.
Das Dokument wird am Prüfungsmorgen den PEX ausgehändigt.
Dokumente
Die Berufsbildungsverantwortlichen tragen die Hauptverantwortung für die Organisation der Räumlichkeiten am Prüfungstag.
Sie reservieren Räumlichkeiten für das Auswerten der diversen Prüfungsteile, für das Vorbereiten des Fachgesprächs, die Durchführung des Fachgesprächs, bei den FaGe für die Durchführung der Präsentation etc.
Achtung: Internetzugang und störungsfreier Raum zur Verfügung stellen. Der Raum muss abschliessbar sein, die PEX stehen unter Schweigepflicht, keine anderen Personen in den Räumen, auch nicht bei der Auswertung und Benotung.
Die PEX weisen die Aufgabenstellung allenfalls zurück, bereinigen die Differenzen mit der/dem BB und geben die Aufgabenstellung spätestens 22 Tage vor dem IPA Termin frei.
Die Prüfungsfreigabe wird in PkOrg festgehalten.
Wird die Aufgabenstellung zurückgewiesen muss dies durch beide PEX erfolgen, die/der BB bearbeitet die Aufgabenstellung, gibt sie weider frei und die PEX validieren erneut.
Sobald die Aufgabenstellung von der Berufsbildnerin freigegeben wurde, muss die Kandidatin diese signieren.
>>> PkOrg
Das Prüfungsaufgebot für die die Expert/innen Aufsicht und Korrektur erfolgt über PkOrg voraussichtlich Ende März
Alle beteiligten Personen erhalten dazu eine Mail mit den nötigen Informationen und Instruktionen durch den Chefexperten.
Während des Prüfungstages steht die BB den Experten für Rückfragen und der Kandidatin bei Unvorgesehenem zur Verfügung. Die BB kann auch jemanden anderes als Hauptansprechperson bestimmen. Dies ist zwingend, wenn sie selbst bei dieser Prüfung als iPEX im Einsatz ist. Sie passt bei Unvorhergesehenem im Prüfungsablauf (z.B. Todesfall Heimbewohnerin usw.) allenfalls die Aufgabenstellung und Ablaufplanung ad hoc an.
Gegenstand der Individuellen Praktischen Arbeit (IPA) ist der Nachweis, dass die im Bildungsplan in den Situationen umschriebenen konkreten Kompetenzen im Berufsalltag bewältigt werden. Geprüft werden sieben Handlungskompetenzen, die insgesamt alle Ebenen des im Bildungsplan unter Kompetenzenprofil formulierten Berufsbildes der Fachfrau / des Fachmanns Gesundheit EFZ abdecken. Im Anschluss an die praktische Prüfung findet eine Präsentation durch die Kandidat:innen statt. Ein Fachgespräch über die praktische Prüfung schliesst die IPA ab.
Beteiligte
Während der IPA arbeiten der/die Berufsbildungsverantwortliche (BBV), der/die Berufsbildner:in (BB), der/die interne und externe Expert:in (iPEX und ePEX) sowie der/die Kandidat:in eng zusammen. Der/die Berufsbildungsverantwortliche kann gleichzeitig auch die Funktion als Berufsbildner:in und Expert:in (Personalunion) übernehmen.
Dokumente
Merkblatt Allgemeine Hinweise zum QV
Wegleitung-QV-FaGe_Kanton_Bern_2025
Aufgaben_Rollen_Verantwortlichkeiten-alle-Rollen
Kurzbeschreibung_IPA_FaGe_2025
Einverständniserklärung Kunden IPA
Fachgespräch Beispielfragen FaGe
alle Anleitungen PkOrg FaGe Start IPA-Planung
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_Kandidat_LoginviaOdAOrg_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_Kandidat_NeuesLogin_QV25
Anleitung Aktivierung PEX für BBV
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_BBV_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_BB_QV25
Anleitung_Personenregistrierung_PAPlanung_FaGe_iPex_QV25
alle Anleitungen PkOrg nach der Personenregistrierung
Hotline-Tel.-Nr. 031 970 40 85 während der IPA-Phase
Während der IPA-Phase vom Dienstag, 01. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025 ist die Hotline von 06.30 – 18.00 Uhr besetzt.
Öffnungszeiten QV-Sekretariat
Montag bis Donnerstag: 08.00-12.00 / 13.30-16.30 Uhr
Freitag: 08.00-12.00 / 13.30-16.00 Uhr
Die Hauptaufgabe der PK ist die ordnungsgemässe Durchführung des Qualifikationsverfahrens der Grundbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit (QV FaGe) gemäss der neuen Bildungsverordnung (BiVo FaGe). Die PK setzt sich gemäss kantonaler Bestimmungen aus 4 bis 12 Vertretungen der Arbeitswelt, 1 Chefexperte, 1 Vertretung der FaGe-Berufsfachschulen sowie 1 Vertretung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts zusammen.
Die PK nimmt im Qualifikationsverfahren eine unverzichtbare Rolle war. Die Prüfungsbesuche während den IPAs in den Betrieben und anderen Prüfungsteilen stellen nur eine der wichtigen und verantwortungsvollen Aufgaben dar.
Die Prüfungsbesuche sollen auch dazu dienen, dem jeweiligen Betrieb offene Fragen zum QV zu beantworten und Unsicherheiten aus dem Weg zu schaffen. Die Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die betreffenden BBV werden über den bevorstehenden Prüfungsbesuch zeitnah durch den Chefexperten informiert.
Die Durchführung der IPA erfolgt im Betrieb der Absolventin oder des Absolventen. iPEX und ePEX begleiten die zu prüfende Person und benoten die Arbeit mit Punkten. Die Punkte und Bemerkungen werden in PkOrg erfasst.
Wegleitung-QV-AGS_Kanton_Bern_2025
Wegleitung-QV-FaGe_Kanton_Bern_2025
Wichtig:
Die/der iPEX ist verantwortlich, dass die Prüfungsdokumente bis Ende der Ausbildung (31.07.) im Personaldossier der Kandidaten unter Verschluss aufbewahrt werden. Der Chefexperte kann die Prüfungsdokumente jederzeit bei der iPEX einfordern.
Die Noteneröffnung findet ausschliesslich durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Bern (nur in schriftlicher Form) statt.
Das Prüfungsergebnis wird mit dem Notenausweis per A-Post direkt an die Lernenden gesendet. Den Lehrbetrieben wird zeitgleich eine Kopie des Notenausweises zugestellt.
Ausnahmen:
– Prüfungskandidat:nnen nach Art. 32 werden ausschliesslich per Post an die Privatadresse angeschrieben
– Ausserkantonale Lernende erhalten von ihrem Lehrortskanton die Resultate eröffnet und zugestellt.
Nicht bestanden? ->Wie weiter
Die Noteneröffnung findet ausschliesslich durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Bern (nur in schriftlicher Form) statt.
Das Prüfungsergebnis wird mit dem Notenausweis per A-Post direkt an die Lernenden gesendet. Den Lehrbetrieben wird zeitgleich eine Kopie des Notenausweises zugestellt.
Ausnahmen:
– Prüfungskandidat:nnen nach Art. 32 werden ausschliesslich per Post an die Privatadresse angeschrieben
– Ausserkantonale Lernende erhalten von ihrem Lehrortskanton die Resultate eröffnet und zugestellt.
Nicht bestanden? ->Wie weiter
Bei einer regulärer Durchführung der IPA werden Pauschalbeträge abgerechnet (s. Wegleitung).
- Interne Expertin: Pauschal CHF 360.-
- Externe Expertin: Pauschal CHF 405.-
Ebenfalls abgerechnet werden die Tätigkeiten bei der Mithilfe bei den Prüfungen Berufskenntnisse (Aufsicht/Korrektur):
- Expertin Aufsicht Berufskenntnisse: CHF 45.- pro Stunde
- Expertin Korrektur Berufskenntnisse: CHF 360.- ganzer Tag
- Expertin Korrektur Berufskenntnisse: CHF 180.- halber Tag
Der Betrieb oder die Expertinnen erhalten die Entschädigung. Die Entscheidung, an wen die Entschädigung ausbezahlt wird, ist dem Betrieb überlassen. Die Abrechnung muss bis Ende Juni des laufenden Qualifikationsjahres via PkOrg eingereicht sein. Die Auszahlung erfolgt bis Ende Oktober des laufenden Qualifikationsjahres.
Dokumente:
Wegleitung-QV-FaGe_Kanton_Bern_2025
Anleitungen Abrechnungen folgen…
Die ABU-Prüfungen an den Berufsfachschulen des Kantons Bern (bzi, bfsl, BWZ und BFF) werden regional durchgeführt und finden jeweils in der KW 24, teilweise bereits in der KW 23, statt.
Die Prüfung findet ausschliesslich in schriftlicher Form statt. Sie dauert 3 Stunden und hat Bezug zu den Situationen des beruflichen Alltags und den beruflichen Kompetenzen der Lernenden gemäss dem Qualifikationsprofil.
Die Prüfungskandidat:innen erhalten im Verlaufe des Monats April das offizielle Prüfungsaufgebot.
Der Qualifikationsbereich Berufskenntnisse ist in Artikel 18, Absatz 2, Buchstabe b der Bildungsverordnung und in den Ausführungsbestimmungen für das Qualifikationsverfahren Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ verankert. Für die Zusammenstellung der nationalen Prüfung Berufskenntnisse trifft sich eine Arbeitsgruppe des Schweizerischen Dienstleistungszentrum für Berufsbildung sowie Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) mit Vertretern aus verschiedenen Kantonen. Diese Arbeitsgruppe stellt Situationen für die gesamte Schweiz zusammen. Im Anschluss werden jeweils Fragen für den französischsprachigen Teil der Schweiz und den deutschsprachigen Teil der Schweiz erarbeitet.
Am Tag der Prüfung Berufskenntnisse erbringen die Absolvent:innen den Nachweis, dass sie sich die Ressourcen „Wissen“ und „Haltungen“ zur Bewältigung der im Bildungsplan in den Situationen umschriebenen konkreten Kompetenzen angeeignet haben.
Teilweise haben die Kandidat:innen in der Praxis nicht alles theoretisch Erlernte anwenden können. Trotzdem kann dieses Wissen am Prüfungstag von den Kandidat:innen verlangt werden, da sie auf ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis hinarbeiten. Auch eine niveauentsprechende Fachterminologie wird gefordert.
Wichtiger Hinweis
Die Prüfungskommission (PK) macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Anzahl und Taxonomie der Fragen von Jahr zu Jahr variieren kann!
Dokumente
Die Tätigkeiten als PEX bei den Prüfungen Berufskenntnisse wie Aufsicht und Korrektur können über die Plattform PkOrg abgereichnet werden. Es wird gemäss Wegleitung wie folgt entschädigt:
- Expertin Aufsicht Berufskenntnisse: CHF 45.- pro Stunde
- Expertin Korrektur Berufskenntnisse: CHF 360.- ganzer Tag
- Expertin Korrektur Berufskenntnisse: CHF 180.- halber Tag
Der Betrieb oder die PEX erhalten die Entschädigung. Die Entscheidung, an wen die Entschädigung ausbezahlt wird, ist dem Betrieb überlassen. Die Abrechnung muss bis Ende Juni des laufenden Qualifikationsjahres via PkOrg eingereicht sein. Die Auszahlung erfolgt bis Ende Oktober des laufenden Qualifikationsjahres.
Dokumente:
Wegleitung-QV-AGS_Kanton_Bern_2025
Wegleitung-QV-FaGe_Kanton_Bern_2025
Anleitungen Abrechnungen folgen…
Die Korrekturtage finden vom Freitag, 06. Juni 2025 / Dienstag, 10. Juni bis Freitag, 13. Juni 2025 in den Räumlichkeiten der OdA Gesundheit Bern, Standort Gartenstadt, Gartenstadtstrasse 7A, 3098 Köniz, unter der Leitung des Chefexperten statt.
Lageplan OdA Gesundheit Bern
Die Präsenzzeit wird sich jeweils zwischen 08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr bewegen. Die Anmeldungen sind gemäss Aufgebot verbindlich. Absagen während der Korrekturwoche bleiben der OdA Gesundheit Bern vorbehalten, falls die Korrekturen weniger Zeit in Anspruch nehmen als geplant. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Prüfungen Berufskenntnisse (BK)
Die Prüfungen Berufskenntnisse finden immer am ersten Arbeitstag in der Kalenderwoche 23 statt. Die nächste Prüfung wird am Montag, 02. Juni 2025 dezentral durchgeführt.
Die Prüfung findet ausschliesslich in schriftlicher Form statt. Sie dauert 3 Stunden und hat Bezug zu den Situationen des beruflichen Alltags und den beruflichen Kompetenzen der Lernenden gemäss dem Qualifikationsprofil.
Die Prüfungskandidat:innen erhalten spätestens 4 Wochen vor der Prüfung das offizielle Prüfungsaufgebot.
Der Qualifikationsbereich Berufskenntnisse ist in Artikel 18, Absatz 2, Buchstabe b der Bildungsverordnung und in den Ausführungsbestimmungen für das Qualifikationsverfahren Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ verankert. Für die Zusammenstellung der nationalen Prüfung Berufskenntnisse trifft sich eine Arbeitsgruppe des Schweizerischen Dienstleistungszentrum für Berufsbildung sowie Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) mit Vertretern aus verschiedenen Kantonen. Diese Arbeitsgruppe stellt Situationen für die gesamte Schweiz zusammen. Im Anschluss werden jeweils Fragen für den französischsprachigen Teil der Schweiz und den deutschsprachigen Teil der Schweiz erarbeitet.
Am Tag der Prüfung Berufskenntnisse erbringen die Prüfungskandidat:innen den Nachweis, dass sie sich die Ressourcen „Wissen“ und „Haltungen“ zur Bewältigung der im Bildungsplan in den Situationen umschriebenen konkreten Kompetenzen angeeignet haben.
Teilweise haben die Kandidat:innen in der Praxis nicht alles theoretisch Erlernte anwenden können. Trotzdem kann dieses Wissen am Prüfungstag von den Kandidat:innen verlangt werden, da sie auf ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis hinarbeiten. Auch eine niveauentsprechende Fachterminologie wird gefordert.
Wichtiger Hinweis
Die Prüfungskommission (PK) macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Anzahl und Taxonomie der Fragen von Jahr zu Jahr variieren kann!
Dokumente
Wegleitung-QV-FaGe_Kanton_Bern_2025
Anforderungsprofil-BK-Pruefungsexperten-2025
Anleitung BK PEX für Schulverantwortliche
Anleitung Abrechnungen BKExp folgen…
Am Mittwoch, 02. Juli 2025 findet die Lehrabschlussfeier der Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit EFZ statt. Mit über 3000 Gästen wollen wir diese tolle Leistung in der PostFinance Arena feiern.
Weitere Informationen finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt hier
Spätestens in den letzten 2 Wochen jedes Semesters (Eingabetermin ist jeweils der Sonntag in der KW 4 und KW 29) reichen die Berufsbildungsverantwortlichen die Kompetenznachweise digital auf ePak Gesundheit ein.
Die Berufsbildungsverantwortlichen sind dafür zuständig, auf ePak Gesundheit die Berufsbildner:innen zu erfassen und die entsprechenden Lernenden zuzuteilen. Sobald die Berufsbildner:innen ins System aufgenommen werden, können diese selber die Kompetenznachweise eingeben.
Falls die Kompetenznachweise nicht termingerecht eingegeben werden, mahnt die OdA Gesundheit Bern die Lehrbetriebe. Bei der zweiten Mahnung erfolgt zugleich eine Meldung an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Qualifikationsverfahren (QV)
Das Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung oder Examen), setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen:
- Erfahrungsnote Praxis (Kompetenznachweise)
- Erfahrungsnote Berufskenntnisse (Prüfungen in der Schule)
- Erfahrungsnote allgemeinbildender Unterricht (Prüfungen in der Schule)
- Individuelle Praktische Arbeit (IPA) mit Fachgespräch und Präsentation
- Schriftliche Berufskenntnisprüfung (BK) (3 Teile à 1 Stunde)
- Vertiefungsarbeit Allgemeinbildender Unterricht
- Schriftliche Prüfung Allgemeinbildender Unterricht
Die OdA Gesundheit Bern (OdA Bern) führt im Auftrag des Kantons Bern, Mittelschul– und Berufsbildungsamt (MBA), verschiedene Teile des QVs durch. Ausgewählte Aufgaben der OdA Bern im QV:
- Verwaltung der Kompetenznachweise Praxis, Überprüfung der Eingaben, Mahnungswesen bei nicht erbrachten Kompetenznachweisen und Kontrolle der Endnote
- Vorbereitung, Durchführung, Kontrolle auf Nachvollziehbarkeit und Evaluation der IPA in Zusammenarbeit mit den Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten
- Vorbereitung, Durchführung, Korrektur und Evaluation der BK-Prüfungen in Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus der Berufsschule, der Praxis und der überbetrieblichen Kurse
- Notenübermittlung an das MBA
Für die Ausübung dieser Aufgaben, arbeitet die OdA Bern mit verschiedenen Webtools, welche die Eingabe und Überprüfung für alle Beteiligten sichtbar und nachvollziehbar machen.
- Verwaltung der Kompetenznachweise benutzen wir das Modul ePakGesundheit vom Webtool OdAOrg
- Bei den IPAs verwenden wir das Webtool pkorg.ch
- Für die BK wird das QV-Planungstool von pkorg.ch verwendet
Weitere Aufgaben sind die Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung der aktuellen und zukünftigen Inhalte der für das QV spezifischen Aspekte.
Die Teile allgemeinbildender Unterricht, werden von den Berufsschulen verantwortet und durchgeführt.
QV Team
Der Bereich Qualifikationsverfahren wird von Philipp Reichen als Chefexperte QV FaGe verantwortet.
Zusammen mit den Mitarbeitenden des Sekretariats QV – Eva Kratzer, Sabrina Schneeberger und Aaron Briggeler – wird der reibungslose Ablauf des QV gewährleistet.
Gemeinsam planen sie das ganze Qualifikationsverfahren des laufenden Jahres und setzen bei Bedarf Neuerungen, Änderungen und Anpassungen in den Webtools und den Dokumenten um.
Bei Fragen, Anregungen oder Unklarheiten, sind sie zu den normalen Telefonöffnungszeiten erreichbar.
Individuelle praktische Arbeit (IPA)
Die individuelle praktische Arbeit wird von der Bildungsverordnung verordnet. Die Umsetzung wird aufgrund des Bildungsplanes FaGe vorgegeben. Die Durchführung ist im Kanton Bern jeweils von Anfang April bis Ende Mai.
Zusammengesetzt wird die IPA aus drei Teilen:
3. Bildungsverordnung
- Praktische Prüfung im Rahmen von 3 Stunden 20 Minuten
- Präsentation im Rahmen von 10 Minuten
- Fachgespräch im Rahmen von 30 Minuten
2. Bildungsverordnung
- Praktische Prüfung im Rahmen von 3,5 Stunden
- Fachgespräch und Präsentation im Rahmen von 30 Minuten
Auf Basis dieser 3 Teile beurteilen die Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten (PEX) das Ergebnis und generieren im Anschluss an die IPA die Abschlussnote für die geleistete Arbeit dieses Tages.
Diese Note fliesst in die Abschlussnote ein. Eine ungenügende IPA – Note führt dazu, dass dieser Teil des QV wiederholt werden muss. Die einzelnen Prüfungsteile können maximal zwei Mal wiederholt werden.
PEX haben eine zentrale Rolle in dieser Phase des QV. Sie nehmen die IPA ab, beurteilen diese und setzen im Anschluss die Note. Um als PEX gewählt zu werden, müssen folgende Punkte erreicht sein:
- 2 Jahre Berufserfahrung als FaGe oder einer höheren Ausbildung
- Abgeschlossener Berufsbildnerkurs
- Basiskurs für PEX an der EHB
- Fachkurs als PEX an der OdA Bern
PEX werden von den Ausbildungsverantwortlichen der Betriebe nominiert und von der Chefexpertin/vom Chefexperten gewählt. PEX haben eine lebenslange Schweigepflicht bezüglich der abgenommenen Prüfungen und sind nur der Chefexpertin/dem Chefexperten, der Prüfungskommission und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt Rechenschaft schuldig.
PEX sind direkt der Chefexpertin/dem Chefexperten unterstellt.
Die Organisation, Planung der Aufgaben und die Beurteilung wird über das Webtool pkorg.ch erbracht. Mit dieser Lösung werden Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung für alle am QV Beteiligten Personen zentralisiert. Weiter ist so eine zeitnahe Überprüfung der IPA-Dossier für das QV Team möglich. Zum Schluss ergibt sich eine papierreduzierte Prüfung, da die Originaldossiers nicht mehr kopiert werden müssen. Die Dossiers bleiben mit dieser Form unter Verschluss im Betrieb.
Nach Kontrolle aller Noten können diese dann direkt über die Anwendung ans MBA verschickt werden.
Berufskenntnisprüfungen (BK)
Berufskenntnisprüfungen sind, analog der IPA, von der Bildungsverordnung und dem Bildungsplan bestimmt. Die BK FaGe finden national immer am ersten Arbeitstag der Woche 23 statt. Die Durchführung findet an den Schulstandorten statt und werden durch Lehrpersonen und weitere Personen aus der Praxis beaufsichtigt.
An den BK werden die gelernten Inhalte der Lernenden in schriftlicher Form geprüft. Die Prüfungen haben jeweils einen Bezug zu einer Situation aus dem Arbeitsalltag aus verschiedenen Versorgungsbereichen.
Die BK haben immer drei Teile. Pro Teil haben die Lernenden eine Stunde Zeit, die Aufgaben zu lösen.
Rechtliche Grundlagen
- Anmeldeverfahren
MBA - Noteneröffnung
Lehrabschlussfeier - Einsichtnahmen
Rechtsmittelbelehrung - Qualitätssicherung
Anmeldeverfahren MBA
Anmeldung der Prüfungskandidatinnen für das Qualifikationsverfahren (QV)
Die Berufsbildungsverantwortlichen erhalten im September vor Beginn des Qualifikationsverfahrens die Anmeldeformulare ihrer Prüfungskandidaten vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) per Post. Mit der Anmeldung kann auch ein Gesuch für einen Nachteilsausgleich gestellt und bei der zuständigen Prüfungsleitung eingereicht werden. Nachteilsausgleiche können bei Prüfungskandidaten mit nachweislicher Leistungsbeeinträchtigung (z.B. Legasthenie) gestellt werden um z.B. für den schriftlichen Prüfungsteil mehr Zeit zu erhalten.
Anmeldeprozedere für die IPA
Die Kandidaten erhalten von der OdA Gesundheit Bern ca Mitte November per E-Mail die Informationen zum Login für die Plattform www.pkorg.ch. Sie melden sich in einem ersten Schritt selber an und geben ihr eigenes Profil sowie (falls nicht bereits hinterlegt) Mailadresse, Vor- und Nachname der zuständigen Berufsbildungsverantwortlichen ein.
Die aktuell im Oktober hinterlegten Berufsbildungsverantwortlichen auf OdAOrg erhalten einen direkten Zugang zu PkOrg in ihrem OdAOrg-Konto, mit welchem sie die Prüfungsanmeldung auf PkOrg mit den noch fehlenden Daten ergänzen. (Prüfungsdaten, Koordinaten der Berufsbildnerin und der internen Expertin). Die Berufsbildungsverantwortlichen berücksichtigen bei der Dateneingabe die Daten der ABU- und BM-Prüfungen. An diesen Tagen darf keine praktische Prüfung stattfinden! Nur in Ausnahmefällen sollte die IPA an einem regulären Schultag stattfinden.
Die auf OdACloud (FaGe EFZ oder AGS EBA) aufgeschalteten Termine im Dokument „Datenplan“ müssen in der gesamten Planung berücksichtigt werden.
Sämtliche für das Qualifikationsverfahren relevanten Dokumente werden auf der OdACloud und/oder auf der Plattform PkOrg abgespeichert sein.
Wir kommunizieren ausschliesslich mittels E-Mail mit allen am QV beteiligten Personen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Beteiligten für die ganze Prüfungssession über eine stabile persönliche E-Mailadresse verfügen.
Noteneröffnung
Nachdem alle Noten zusammengerechnet und durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt überprüft wurden, werden die Noten eröffnet.
Das Recht zur Noteneröffnung hat nur die zuständige Stelle (Prüfungsleitung Kanton) des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes.
Lehrabschlussfeier
Jeweils Anfangs Juli, werden die eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse an der Lehrabschlussfeier übergeben. Diese Feier wird durch die OdA Gesundheit Bern organisiert. Die Finanzierung wird durch Sponsoren (Lehrbetriebe) abgedeckt.
Einsichtnahmen
Rechtsmittelbelehrung
Der Entscheid über das Bestehen oder Nichtbestehen des Qualifikationsverfahren wird den Kandidatinnen und Kandidaten vom Mittelschul- und Berufsbildungsamts MBA in schriftlicher Form übermittelt. Die schriftliche Form enthält eine Rechtsmittelbelehrung, die besagt, dass der Prüfungsentscheid innerhalb von 30 Tagen seit seiner Eröffnung bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD) angefochten werden kann. Innerhalb dieser 30 Tage besteht die Möglichkeit, über den Chefexperten Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen zu nehmen. Wird eine Beschwerde abgelehnt, werden die Verfahrenskosten der/dem Beschwerdeführer/in auferlegt.
Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung ist eine Prüfungskommission (PK) FaGe eingesetzt.
Die Hauptaufgabe der PK ist die Überprüfung der ordnungsgemässen Durchführung des Qualifikationsverfahrens der Grundbildung FaGe gemäss der geltenden Bildungsverordnungen.
Die PK setzt sich nach kantonaler Bestimmung aus vier bis zwölf Vertretungen der Arbeitswelt, einer Chefexpertin, einer Vertretung der Berufsfachschulen sowie einer Vertretung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts zusammen.
Unter anderem machen die Prüfungskommissionsmitglieder angekündigte Prüfungsbesuche während der Prüfungsphase.
Die Chefexpertin/der Chefexperte liefert der PK jährlich einen Schlussbericht mit den Zahlen und den Herausforderungen des vergangenen QVs und den Optimierungsvorschlägen des kommenden QVs vor.
PKOrg
PkOrg (Plattform zur Organisation praxisorientierter Prüfungen)
PkOrg ist ein online-basiertes Informationssystem, welches den komplexen Ablauf des Qualifikationsverfahrens begleitet und die Prüfungsorganisationen der beruflichen Grundbildung bei ihrer Arbeit unterstützt. Das System wird laufend angepasst, verbessert und den Bedürfnissen der Nutzer angepasst. Für das QV 2018 steht bereits die dritte Version zur Verfügung.
Login für PkOrg
Nach der Anmeldung beim MBA erhalten die Kandidaten per E-Mail ein persönliches Login für PkOrg. In einem ersten Schritt melden sich die Kandidat/innen an und geben ihr eigenes Profil ein (eigene Angaben, sowie die Angaben ihrer/ihres Berufsbildungsverantwortlichen). Im zweiten Schritt erhält die/der Berufsbildungsverantwortliche einen Zugang per E-Mail von PkOrg, damit sie/er mit der Planung der Prüfung beginnen kann. Sämtliche Planungsschritte die auf PkOrg erfolgen, lösen jeweils ein E-Mail an die Beteiligten aus.
Es wird ausschliesslich mittels E-Mail mit allen am QV beteiligten Personen (Lernende, Berufsbildungsverantwortliche, Berufsbildner/in, interne und externe Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten) kommuniziert. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Beteiligten über eine stabile, persönliche E-Mailadresse verfügen.
Bei Problemen, Fragen bezüglich PkOrg hilft Ihnen das QV-Team weiter.
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Zum Einloggen in den geschützten Bereich von OdACloud sowie für OdAOrg/ePak gelten dieselben Benutzerdaten.
Direkter Zugang zu anderen OdA-Plattformen: