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Qualifikationsverfahren (QV) FaGe

QV4

Individuelle praktische Arbeit (IPA)

Die individuelle praktische Arbeit wird von der Bildungsverordnung verordnet. Die Umsetzung wird aufgrund des Bildungsplanes FaGe vorgegeben. Die Durchführung ist im Kanton Bern jeweils von Anfang April bis Ende Mai.

Zusammengesetzt wird die IPA aus drei Teilen:

3. Bildungsverordnung

  • Praktische Prüfung im Rahmen von 3 Stunden 20 Minuten
  • Präsentation im Rahmen von 10 Minuten
  • Fachgespräch im Rahmen von 30 Minuten

2. Bildungsverordnung

  • Praktische Prüfung im Rahmen von 3,5 Stunden
  • Fachgespräch und Präsentation im Rahmen von 30 Minuten

Auf Basis dieser 3 Teile beurteilen die Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten (PEX) das Ergebnis und generieren im Anschluss an die IPA die Abschlussnote für die geleistete Arbeit dieses Tages.

Diese Note fliesst  in die Abschlussnote ein. Eine ungenügende IPA – Note führt dazu, dass dieser Teil des QV wiederholt werden muss. Die einzelnen Prüfungsteile können maximal zwei Mal wiederholt werden.

PEX haben eine zentrale Rolle in dieser Phase des QV. Sie nehmen die IPA ab, beurteilen diese und setzen im Anschluss die Note. Um als PEX gewählt zu werden, müssen folgende Punkte erreicht sein:

  • 2 Jahre Berufserfahrung als FaGe oder einer höheren Ausbildung
  • Abgeschlossener Berufsbildnerkurs
  • Basiskurs für PEX an der EHB
  • Fachkurs als PEX an der OdA Bern

PEX werden von den Ausbildungsverantwortlichen der Betriebe nominiert und von der Chefexpertin/vom Chefexperten gewählt. PEX haben eine lebenslange Schweigepflicht bezüglich der abgenommenen Prüfungen und sind nur der Chefexpertin/dem Chefexperten, der Prüfungskommission und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt Rechenschaft schuldig.

PEX sind direkt der Chefexpertin/dem Chefexperten unterstellt.

Die Organisation, Planung der Aufgaben und die Beurteilung wird über das Webtool pkorg.ch erbracht. Mit dieser Lösung werden Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung für alle am QV Beteiligten Personen zentralisiert. Weiter ist so eine zeitnahe Überprüfung der IPA-Dossier für das QV Team möglich. Zum Schluss ergibt sich eine papierreduzierte Prüfung, da die Originaldossiers nicht mehr kopiert werden müssen. Die Dossiers bleiben mit dieser Form unter Verschluss im Betrieb.

Nach Kontrolle aller Noten können diese dann direkt über die Anwendung ans MBA verschickt werden.

Berufskenntnisprüfungen (BK)

Berufskenntnisprüfungen sind, analog der IPA, von der Bildungsverordnung und dem Bildungsplan bestimmt. Die BK FaGe finden national immer am ersten Arbeitstag der Woche 23 statt. Die Durchführung findet an den Schulstandorten statt und werden durch Lehrpersonen und weitere Personen aus der Praxis beaufsichtigt.

An den BK werden die gelernten Inhalte der Lernenden in schriftlicher Form geprüft. Die Prüfungen haben jeweils einen Bezug zu einer Situation aus dem Arbeitsalltag aus verschiedenen Versorgungsbereichen.

Die BK haben immer drei Teile. Pro Teil haben die Lernenden eine Stunde Zeit, die Aufgaben zu lösen.

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