icons / documenticons / scrolltopicons / documenttrash-o
rettungsanitätet_final

Auftrag der Ausbildungsbetriebe

shutterstock_575507257

Bildungsauftrag & Anforderungen

Die Ausbildungsbetriebe gewährleisten die praktische Ausbildung im Rettungsdienst. Sie haben den Auftrag, den Studierenden zu ermöglichen, die vorgesehenen Kompetenzen gemäss Ausbildungsplan zu entwickeln und fördern das Lernen in den konkreten Arbeitssituationen. Dafür stellen sie die erforderliche Betreuung und Infrastruktur im Praktikum zur Verfügung.

Jeder Ausbildungsbetrieb verfügt über ein aktuelles Ausbildungskonzept, in welchem aufgezeigt wird, wie die Praktika organisiert werden und die Begleitung sichergestellt wird (Beitrag zu Ausbildungskonzept). Jeder/jedem Studierenden ist eine Fachperson zugeteilt, welche die Ausbildungsverantwortung übernimmt. Zudem stellt der Betrieb die Kommunikation zur Schule sicher.

Um sich als Ausbildungsbetrieb zu qualifizieren, muss ein Rettungsdienst weiter jährlich mindestens 1500 Einsätze durchführen und unter ärztlicher Leitung stehen (SGNOR-Arzt oder gleichwertige Ausbildung).

Koordination der Ausbildung

Schule und Rettungsdienste legen gemeinsam die Anforderungen und Bedingungen für die praktische Ausbildung fest (Art. 10 Abs. 1 MiVo HF). Dies unter Berücksichtigung der Bedürfnisse jener Institutionen, wo Spezialpraktika absolviert werden sollen. So entsteht das Praxisausbildungskonzept – eine einheitliche Struktur des Praxisausbildungskonzeptes gibt die Schule vor, die detaillierte Ausarbeitung ist Aufgabe der Rettungsdienste.

Direktkontakt zu Studierenden

Nach bestandenem schulischen Aufnahmeverfahren bewerben sich die Studierenden um Praktikumsstellen. Dies geschieht direkt bei den Betrieben. Diese veröffentlichen ihre Stellen auf der myoda, Plattform zur Praktikumsvermittlung (Beitrag zu Bewerbungsverfahren). Die Zusammenarbeit zwischen Schule, Rettungsdienst und der/dem Studierenden wird vertraglich festgelegt.

GSI

Zur Koordinierung der Themen rund um das Anbieten von Praktikumsplätzen sind die Betriebe mit Ausbildungsverpflichtung mit zwei Stellen in Kontakt: der Bildungsgangsleitung am medi (Beiträge zur Zusammenarbeit GSI-BKD-medi-OdA und zum medi) und der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI, Abteilung Gesundheitsberufe in Kontakt.

Als Kontaktperson wird in jedem Betrieb ein/e Beauftragte/r bestimmt. Kommt es zu einem Wechsel in dieser Position, wird dies vom Vorgänger/der Vorgängerin bei der GSI mitgeteilt.

Die GSI verwendet zur Kommunikation mit den Betrieben die Internetplattform «FA AVG – Fachapplikation Ausbildungsverpflichtung nicht-universitärer Gesundheitsberufe». Relevante Informationen wie Vorgänge, Informationsmails oder Deadlines seitens der Direktion werden über diese Plattform an die Kontaktpersonen in den Betrieben geschickt.

Kontakt GSI

GSI
Spitalamt
Abteilung Gesundheitsberufe
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8

031 633 79 65
E-Mail

Anforderungsprofil Berufsbildner/innen

Der Ausbildungsbetrieb bestimmt Berufsbilder/innen, die für die Ausbildung der Studierenden im Rettungsdienst verantwortlich sind. Diese verfügen über das Diplom Rettungssanitäter/in HF, eine zweijährige berufliche Praxis im Ausbildungsgebiet und eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 100 Lernstunden (Art. 44 lit. c BBV).

Mögliche Anbieter für die 100 Lernstunden betragende Weiterbildung finden Sie hier.

Anforderungsprofil Berufsbildungsverantwortliche

Die/Der Berufsbildungsverantwortliche/r trägt die Verantwortung für die operative Umsetzung der Ausbildung. Sie/Er regelt die Delegation der Aufgaben innerhalb ihres/seines Zuständigkeitsbereichs.

Die/Der Berufsbildungsverantwortliche verfügt über

  • einen Abschluss als Rettungssanitäter/in HF 
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Arbeitsfeld und die für den Fachbereich notwendige Sicherheit.
  • eine berufspädagogische und didaktische Ausbildung von 300 Lernstunden bei nebenberuflicher Tätigkeit.
    (Nebenberufliche Tätigkeit wird dann anerkannt, wenn sie höchstens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit ausmacht),
  • eine berufspädagogische und didaktische Ausbildung von 600 Lernstunden bei hauptberuflicher Tätigkeit

Folgende Aufgaben kann die Funktion der Berufsbildungsverantwortlichen beinhalten:

  • Interne und externe Kommunikation und Information
  • Koordination und Planung der praktischen Ausbildung
  • Begleitung und Coaching der Berufsbildnerinnen
  • Lernprozessbegleitung
  • Beurteilung
  • Qualifikationsverfahren
  • Qualitätsentwicklung
Nach oben