Eine Dienstleistung der OdA Gesundheit Bern
Nationale Bildungssystematik
- Gesetze über die
Berufsbildung - Schweizerische
Bildungssystematik - Schweizerische
Bildungssystematik Gesundheit - Vorgaben
Rettungssanitäter/in HF
Gesetze über die Berufsbildung
Berufsbildungsgesetz und Berufsbildungsverordnung
Das Berufsbildungsgesetz (BBG) und die Berufsbildungsverordnung (BBV) tragen dem Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt Rechnung und passen sich neuen Bedürfnissen an. Im Mittelpunkt steht nach wie vor die berufliche Handlungsfähigkeit und die Qualifizierung für den Arbeitsmarkt.
Schweizerische Bildungssystematik
Das schweizerische Bildungswesen umfasst folgende Bildungsstufen:
- Primarstufe (inklusive Kindergarten oder Eingangsstufe)
- Sekundarstufe I
- Sekundarstufe II: berufliche Grundbildung und allgemeinbildende Schulen (gymnasiale Maturitätsschulen, Fachmittelschulen)
- Tertiärstufe: höhere Berufsbildung ausserhalb der Hochschulen (eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen) und Hochschulen (universitäre Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen)
- Weiterbildung
Bildungsstufen
Die Berufsbildung ist auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe angesiedelt. Sie baut auf klar definierten Bildungsangeboten und nationalen Qualifikationsverfahren auf und ist von einer hohen Durchlässigkeit geprägt: Der Besuch weiterführender Bildungsangebote, der Wechsel von der Berufsbildung an eine Hochschule und ein Tätigkeitswechsel im Verlauf des Arbeitslebens werden auch durch die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen erleichtert. Die Berufsbildung deckt ein breites Spektrum an Bildungsmöglichkeiten ab. Die Angebote berücksichtigen unterschiedliche Fähigkeiten und sind auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersklassen ausgerichtet. Auf allen Ebenen ist zudem ein vielfältiges Angebot an berufsorientierten Weiterbildungen vorhanden.
Sekundarstufe II: Berufliche Grundbildung
Eine berufliche Grundbildung führt zu ausgewiesenen beruflichen Qualifikationen und ist Basis für lebenslanges Lernen.
3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung mit
eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
In einer beruflichen Grundbildung mit EFZ werden Qualifikationen zur Ausübung eines bestimmten Berufs erworben. Sie öffnet den Zugang zu einer höheren Berufsbildung. Während oder nach dem Abschluss einer beruflichen Grundbildung mit EFZ kann zudem eine Berufsmaturität erworben werden.
2-jährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
Eine berufliche Grundbildung mit EBA ermöglicht überwiegend praktisch begabten Jugendlichen einen anerkannten Abschluss mit einem eigenständigen Berufsprofil. Sie öffnet den Zugang zu einer 3- oder 4-jährigen beruflichen Grundbildung mit EFZ.
Eidgenössische Berufsmaturität
Die Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit EFZ mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Sie ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu einem Studium an einer Fachhochschule. Mit der Ergänzungsprüfung «Berufsmaturität – universitäre Hochschulen» (Passerelle) ist auch der Zugang an eine Universität oder an eine Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) möglich.
Brückenangebote
Brückenangebote sind praxis- und arbeitsweltbezogene Angebote nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Sie ergänzen das Programm der obligatorischen Schule und orientieren sich an den Anforderungen der beruflichen Grundbildung.
Tertiärstufe: Höhere Berufsbildung
Berufsleuten mit einem EFZ oder einem gleichwertigen Abschluss ermöglicht die höhere Berufsbildung eine Spezialisierung und ein Vertiefen des Fachwissens. Ausserdem können Qualifikationen im Bereich der Unternehmensführung erlangt werden. Die höhere Berufsbildung ist konsequent arbeitsmarktorientiert und baut auf der beruflichen Erfahrung auf.
Eidgenössische Berufsprüfung
Eine eidgenössische Berufsprüfung ermöglicht Berufsleuten eine erste fachliche Vertiefung und Spezialisierung nach der beruflichen Grundbildung. Sie wird mit einem eidgenössischen Fachausweis abgeschlossen. Dieser ist in der Regel eine Bedingung für die Zulassung zu einer eidgenössischen höheren Fachprüfung.
Eidgenössische höhere Fachprüfung
Eine eidgenössische höhere Fachprüfung qualifiziert Berufsleute als Expertinnen und Experten in ihrer Branche oder für Leitungspositionen in Unternehmen. Sie wird mit einem eidgenössischen Diplom abgeschlossen.
Bildungsgänge an höheren Fachschulen
Bildungsgänge an höheren Fachschulen richten sich an Berufsleute mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder einer gleichwertigen Qualifikation und fördern Kompetenzen im Bereich der Fach- und Führungsverantwortung. Die Bildungsgänge sind generalistischer und breiter ausgerichtet als die eidgenössischen Prüfungen. Sie werden mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom HF abgeschlossen.
Berufsorientierte Weiterbildung
Die berufsorientierte Weiterbildung (nicht-formale Bildung wie Kurse, Seminare etc.) ist Teil jeder Bildungsstufe und Teil des lebenslangen Lernens.
Schweizerische Bildungssystematik Gesundheit
Mit dem Berufsbildungsgesetz von 2004 wurde die Regelungs- und Überwachungskompetenz für die nichtuniversitären Ausbildungen im Gesundheitswesen dem Bund übertragen.
Vorgaben Rettungssanitäter/in HF
Die berufsspezifischen Rahmenlehrpläne werden, unter der Verordnung des eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über Mindestvorschriften, für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen ausgearbeitet. Berufsprofil, zu erreichende Kompetenzen und Titel, Bildungsbereiche mit ihren zeitlichen Anteilen sowie Inhalte des Qualifikationsverfahrens werden darin festgelegt. Träger des Rahmenlehrplans für den Bildungsgang Rettungssanität HF sind das Forum Berufsbildung Rettungswesen und der Schweizerische Verband Bildungszentren Gesundheit und Soziales BGS. Eine finale Absegnung erfolgt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.
Aktualität und Revision
Der Rahmenlehrplan für den Bildungsgang Rettungssanität zur dipl. Rettungssanitäterin/zum dipl. Rettungssanitäter HF wurde am 21. Januar 2008 vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT (heute SBFI) genehmigt. Der revidierte Rahmenlehrplan ist am 21. Januar 2017 in Kraft getreten.
Die Vorgaben für den Bildungsgang «dipl. Rettungssanitäter/in in HF» sind im entsprechenden Rahmenlehrplan festgehalten (Link in der Box rechts).
Französische Version dieses Kapitels: EXIGENCES AMBULANCIER/IÈRE DIPLÔMÉ/E ES
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