Eine Dienstleistung der OdA Gesundheit Bern
Kantonale Rahmenbedingungen
Zusammenarbeit GSI – BKD – medi – OdA
Zusammenhänge zwischen amtlichen Stellen, medi und Praxis
Innerhalb des gesundheitlichen Ausbildungssystems stehen die Praxisbetriebe als ein Element des Netzwerkes da. In den folgenden Abschnitten werden die Zusammenhänge und das Verhältnis zu den übrigen involvierten Partnern erklärt.
Verhältnis zwischen GSI und Praxis
Die Gesundheitsbetriebe im Kanton Bern unterstehen einer gesetzlichen Ausbildungspflicht für die versorgungsnotwendigen nichtuniversitären Gesundheitsberufe. Das Gesundheitsamt in der kantonalen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) ist für die operative Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung gemäss den Bestimmungen des Spitalversorgungs- und Sozialhilfegesetzes zuständig. Mit der Ausbildungsverpflichtung stellt der Kanton das für die Gesundheitsversorgung der bernischen Bevölkerung notwendige Fachpersonal sicher.
Aufgrund von Berechnungsschlüsseln, welche das Ausbildungspotential der Betriebe berücksichtigen, bestimmt die GSI die Ausbildungsleistung jeder Praxisinstitution im Kanton. Die Ausbildungsleistung wird jährlich mit einer Verfügung festgesetzt und durch die GSI entschädigt. Erfüllt ein Betrieb seinen Ausbildungsauftrag nicht, muss er eine Sanktion in Form einer Ausgleichszahlung leisten.
Verhältnis zwischen BKD und medi
Für die schulische Bildung ist die Bildungs- und Kulturdirektion verantwortlich. Der entsprechende Bildungsauftrag für Rettungssanität sowie für die übrigen Studiengänge am medi erfolgt durch einen Leistungsvertrag mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt. Im Leistungsvertrag werden nebst der Überwachung der qualitativen und finanziellen Vorgaben auch Richtlinien zur Anzahl der jährlichen benötigten Studienabschlüsse erlassen. Das Curriculum stützt sich auf den nationalen Rahmenlehrplan, welcher durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erlassen wird.
Verhältnis zwischen medi und Praxis
Die Rechte und Pflichten zwischen dem medi und den Praxisbetrieben richten sich nach der Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF). Darin ist unter anderem auch aufgeführt, dass der Bildungsanbieter die Verantwortung über die ganze Ausbildung trägt. Die Sicherung der für die Studierenden benötigen Praktikumsplätze erfolgt über eine jährliche Vereinbarung zwischen dem medi und den Praktikumsbetrieben. Wie in der oben erwähnten MiVo HF vorgeschrieben, überprüft das medi regelmässig die Ausbildungsqualität der Praktikumsbetriebe.
Mit den oben erwähnten Regelungen stellt das medi die curricular vorgegebenen Praktika gegenüber den Studierenden sicher. Die Entschädigung für die im Praktikum geleistete Arbeit der Studierenden entrichtet der Praktikumsbetrieb dem medi mit der Ausbildungsentschädigung. Mit dieser Entschädigung erhalten die Studierenden einen Lohn, welcher ihnen durch das medi ausbezahlt wird.
Mitwirken der OdA
Die OdA Gesundheit Bern unterstützt die Ausbildungsbetriebe in der Ausübung ihrer Ausbildungsleistung mit der Plattform OdACloud. Aufgrund des aus der Praxis formulierten Bedürfnisses nach Unterstützung bei der Bewältigung des Ausbildungsalltags wird die OdACloud aufgebaut. Diese hat zum Ziel, den Weg zu relevanten Stellen, Informationen und Dokumenten zu verkürzen und ergänzende Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Gerade auch Personen, die neu mit der Ausbildungstätigkeit in der Praxis betraut werden, soll diese Dienstleistung zu Gute kommen.
Daneben setzt die OdA Gesundheit Bern, im Auftrag der GSI, Massnahmen für das kantonale Berufsmarketing für 14 nicht-universitäre Gesundheitsberufe um, u.a. für die Rettungssanität.
Finanzierungsmodell
Die Ausbildungsverpflichtung für Betriebe der nicht-universitären Gesundheitsberufe legt fest, dass zwischen Kanton, Betrieben und Bildungsinstitution ein Geldfluss in unterschiedliche, ausgleichende Richtungen stattfindet. Sämtliche HF-Studiengänge unterliegen dem folgenden finanziellen Steuerungsmodell:
Studierendenlohn
Die Studierenden sind während ihrer Ausbildung zu dipl. BMA HF am medi angestellt. Von eben diesem erhalten sie während der Ausbildung ein Gehalt pro Jahr (inkl. 13. Monatsgehalt) von:
1. Ausbildungsjahr CHF 10‘400
2. Ausbildungsjahr CHF 13‘000
3. Ausbildungsjahr CHF 15‘600
Ausbildungsentschädigung für Betriebe
Die Betriebe im Kanton Bern, wo die BMA-Studierenden ihre Praktikumsphasen absolvieren, erhalten vom Kanton eine Ausbildungsentschädigung von CHF 300.- pro Praktikumswoche. Damit wird eine Ausbildungsleistung von 7 Stunden pro Praktikumswoche abgegolten. Die Ausbildungsentschädigung wird über die Internetplattform FA AVG abgewickelt.
Praktikumsentschädigung für Bildungsinstitution
Die Praktikumsbetriebe bezahlen dem medi eine vom Kanton vorgegebene Praktikumsentschädigung als Abgeltung für die Arbeitsleistung der Studierenden im Praktikum. Das medi wiederum finanziert mit dieser Praktikumsentschädigung den garantieren Lohn der Studierenden. Dieser Prozess wird direkt zwischen den Betrieben und der entsprechenden Bildungsgangleitung geregelt.
Ausbildungsverpflichtung
Die Ausbildungsverpflichtung im Kanton Bern wurde 2014 in die ordentliche Gesetzgebung aufgenommen. Damit werden alle Betriebe dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit qualifiziertem Personal in nichtuniversitären Gesundheitsberufen zu leisten.
Die Ausbildungsverpflichtung dient somit der Gewährleistung der Versorgungsziele, dies auch im Interesse der verpflichteten Betriebe. Messgrösse für die Höhe der Ausbildungsverpflichtung sind das Ausbildungspotenzial der Betriebe. Jeder Ausbildungsbetrieb wurde diesbezüglich eingestuft und aufgezeigt welche Ausbildungsleistung pro Jahr erwartet wird. Wird diese unterschritten, muss der Betrieb eine Ausgleichszahlung leisten. Von einer Anwendung dieser Sanktion wird abgesehen, wenn der Betrieb nachweisen kann, dass für die Unterschreitung der Vorgabe kein eigenes Verschulden vorliegt.
Mehr Informationen zur Ausbildungsverpflichtung des Bildungsgang dipl. Rettungssanitäter/in HF finden Sie im „Manual Ausbildungsverpflichtung“, geschützt über das BE-Login verfügbar.
Aufbau der Ausbildung
Die Verbindung von Theorie und Praxis ist von zentraler Bedeutung. Die Ausbildung am medi startet jährlich im März und dauert drei Jahre. Sie ist aufgebaut in abwechselnden Phasen zwischen Theorie an der Schule und Praxis im Ausbildungsbetrieb sowie in benachbarten Berufen in Form von Spezialpraktika. Diese 3er-Kombination bildet ein Ganzes und gewährleistet den Erwerb und die Vertiefung der beruflichen Kompetenzen.
Spezialpraktika
Die Spezialpraktika stellen die praktische Ausbildung in benachbarten Berufen der Rettungssanitäteri/innen sicher. Dadurch wird das Lernen in der konkreten Arbeitssituation gefördert. Hier kommen die Studierenden mit Tätigkeiten in Berührung, die in Rettungsdiensten in der Regel nur in Ausnahmefällen vorkommen. Trotzdem sind Kenntnisse in diesen verwandten Bereichen wichtig für eine generelle Kompetenzanreicherung.
Die Praktika inkl. Spezialpraktika von jeweils 2-3 Wochen Dauer werden in folgenden Bereichen absolviert:
Pflege
Spitex
Notfall
Intensivpflege
Anästhesie
Fremdpraktikum Rettungsdienst
Psychiatrie
Einsatzzentrale
In Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb ist festgelegt, wie viele Wochen in welchen praxisnahen Betrieben absolviert werden. Die Studierenden kümmern sich selbst um die Organisierung dieser Spezialpraktika, ausgeschrieben werden sie von den anbietenden Betrieben auf der Plattform myoda.ch.
Verteilung der Spezialpraktika auf die verschiedenen Einsatzbereiche:
Fremd- und Wahlpraktika
Teil der praktischen Ausbildung für die Studierenden sind auch die nicht-standardisierten Fremd- und Wahlpraktika, welche ebenfalls während der Praktikumswochen absolviert und mit dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb koordiniert werden. Diese finden in Partnerorganisationen und in Bereichen, welche Schnittstellen zum Rettungsdienst bilden statt, wie z.B. der Pädiatrie, im Geburtssaal oder der Polizei.
Verkürzte Ausbildung
Pflegefachpersonen HF, FH, mit einem vom SRK anerkannten Diplom sowie Transportsanitäter mit eidgenössischem Fachausweis haben die Möglichkeit, das Diplom in zwei Jahren erlangen. In dieser Variante verkürzt sich auch die Anzahl Wochen, die als Spezialpraktika verbracht werden.
Login
Zum Einloggen in den geschützten Bereich von OdACloud sowie für OdAOrg/ePak gelten dieselben Benutzerdaten.
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