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Selektionsprozess

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Berufswahlpraktikum als Teil des Aufnahmeverfahrens

Die ausbildenden Praxisbetriebe der Medizinisch-Technischen Radiologie werden ins Aufnahmeverfahren der Kandidaten für den Bildungsgang am medi eingebunden. Als Teil des Selektionsprozesses bieten sie rund fünftägige Berufswahlpraktika an (die Anzahl Tage kann je nach Betrieb variieren). Diese dienen den Kandidaten dazu, den Praxisbetrieb kennenzulernen und die eigene Eignung für den Beruf zu prüfen.

Das Angebot an Betrieben, welche Berufswahlpraktika anbieten, werden vom medi an die Interessenten ausgehändigt. Dies geschieht im Rahmen der Informationsveranstaltung am medi, welche die potenziellen Kandidaten besucht haben müssen, um ein Berufswahlpraktikum anzutreten.

Tagesgestaltung

In der spezifischen Gestaltung des Berufswahlpraktikums ist jeder Betrieb frei. Es gelten insofern keine Vorgaben, was behandelt oder gezeigt werden muss. Der Tag kann nach den Bedürfnissen und entsprechend der Struktur des jeweiligen Betriebes geplant werden. Der/die Praktikant/in wird von einer ausbildungszuständigen Person begleitet.

Beurteilungsformular

Der/die Kandidat/in bringt ein Beurteilungsformular mit, das er/sie vom medi erhalten hat und im Betrieb der Bezugsperson des Kurzpraktikumstags übergibt (auch hier rechts in der Linkbox einsehbar). Gestützt auf die vorformulierten Fragen und Kriterien des Formulars gibt die Bezugsperson eine Einschätzung der Fähigkeiten und Charakteristiken des/der Kandidaten/in ab.

Keine Ausbildungsentschädigung

Diese Art von Praktikum fällt nicht in die Kategorie der Nicht-formalisierten Ausbildungsleistungen (NfA), evaluiert durch das Berner Gesundheitsamt. Das Anbieten dieser Angebote wird nicht mit einer Ausbildungsentschädigung vergütet. Somit ist die NfA-Plattform myoda nicht für die Ausschreibung dieser Praktika vorgesehen. Wird für ein solches Angebot trotzdem über myoda eine Entschädigung eingefordert, erfolgt eine Busse an den Betrieb.

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