Eine Dienstleistung der OdA Gesundheit Bern
Bildungssystematik
- Gesetze über die
Berufsbildung - Ausbildungen
- Schweizerische
Bildungssystematik - Schweizerische
Bildungssystematik Gesundheit - Rahmenlehrplan
Gesetze über die Berufsbildung
Berufsbildungsgesetz und Berufsbildungsverordnung
Das Berufsbildungsgesetz (BBG) und die Berufsbildungsverordnung (BBV) tragen dem Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt Rechnung und passen sich neuen Bedürfnissen an. Im Mittelpunkt steht nach wie vor die berufliche Handlungsfähigkeit und die Qualifizierung für den Arbeitsmarkt.
Ausbildungen
Die Berufsbildung ist auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe angesiedelt. Sie baut auf klar definierten Bildungsangeboten und nationalen Qualifikationsverfahren auf und ist von einer hohen Durchlässigkeit geprägt: Der Besuch weiterführender Bildungsangebote, der Wechsel von der Berufsbildung an eine Hochschule und ein Tätigkeitswechsel im Verlauf des Arbeitslebens werden auch durch die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen erleichtert. Die Berufsbildung deckt ein breites Spektrum an Bildungsmöglichkeiten ab. Die Angebote berücksichtigen unterschiedliche Fähigkeiten und sind auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersklassen ausgerichtet. Auf allen Ebenen ist zudem ein vielfältiges Angebot an berufsorientierten Weiterbildungen vorhanden.
Sekundarstufe II: Berufliche Grundbildung
Eine berufliche Grundbildung führt zu ausgewiesenen beruflichen Qualifikationen und ist Basis für lebenslanges Lernen.
3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
In einer beruflichen Grundbildung mit EFZ werden Qualifikationen zur Ausübung eines bestimmten Berufs erworben. Sie öffnet den Zugang zu einer höheren Berufsbildung. Während oder nach dem Abschluss einer beruflichen Grundbildung mit EFZ kann zudem eine Berufsmaturität erworben werden.
2-jährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
Eine berufliche Grundbildung mit EBA ermöglicht überwiegend praktisch begabten Jugendlichen einen anerkannten Abschluss mit einem eigenständigen Berufsprofil. Sie öffnet den Zugang zu einer 3- oder 4-jährigen beruflichen Grundbildung mit EFZ.
Eidgenössische Berufsmaturität
Die Berufsmaturität ergänzt die beruflche Grundbildung mit EFZ mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Sie ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu einem Studium an einer Fachhochschule. Mit der Ergänzungsprüfung «Berufsmaturität – universitäre Hochschulen» (Passerelle) ist auch der Zugang an eine Universität oder an eine Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) möglich.
Brückenangebote
Brückenangebote sind praxis- und arbeitsweltbezogene Angebote nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Sie ergänzen das Programm der obligatorischen Schule und orientieren sich an den Anforderungen der beruflichen Grundbildung.
Tertiärstufe: Höhere Berufsbildung
Berufsleuten mit einem EFZ oder einem gleichwertigen Abschluss ermöglicht die höhere Berufsbildung eine Spezialisierung und ein Vertiefen des Fachwissens. Ausserdem können Qualifikationen im Bereich der Unternehmensführung erlangt werden. Die höhere Berufsbildung ist konsequent arbeitsmarktorientiert und baut auf der beruflichen Erfahrung auf.
Eidgenössische Berufsprüfung
Eine eidgenössische Berufsprüfung ermöglicht Berufsleuten eine erste fachliche Vertiefung und Spezialisierung nach der beruflichen Grundbildung. Sie wird mit einem eidgenössischen Fachausweis abgeschlossen. Dieser ist in der Regel eine Bedingung für die Zulassung zu einer eidgenössischen höheren Fachprüfung.
Eidgenössische höhere Fachprüfung
Eine eidgenössische höhere Fachprüfung qualifiziert Berufsleute als Expertinnen und Experten in ihrer Branche oder für Leitungspositionen in Unternehmen. Sie wird mit einem eidgenössischen Diplom abgeschlossen.
Bildungsgänge an höheren Fachschulen
Bildungsgänge an höheren Fachschulen richten sich an Berufsleute mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder einer gleichwertigen Qualifikation und fördern Kompetenzen im Bereich der Fach- und Führungsverantwortung. Die Bildungsgänge sind generalistischer und breiter ausgerichtet als die eidgenössischen Prüfungen. Sie werden mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom HF abgeschlossen.
Berufsorientierte Weiterbildung
Die berufsorientierte Weiterbildung (nicht-formale Bildung wie Kurse, Seminare etc.) ist Teil jeder Bildungsstufe und Teil des lebenslangen Lernens.
Schweizerische Bildungssystematik
Das schweizerische Bildungswesen umfasst folgende Bildungsstufen:
- Primarstufe (inklusive Kindergarten oder Eingangsstufe)
- Sekundarstufe I
- Sekundarstufe II: berufliche Grundbildung und allgemeinbildende Schulen (gymnasiale Maturitätsschulen, Fachmittelschulen)
- Tertiärstufe: höhere Berufsbildung ausserhalb der Hochschulen (eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen) und Hochschulen (universitäre Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen)
- Weiterbildung
Schweizerische Bildungssystematik Gesundheit
Mit dem Berufsbildungsgesetz von 2004 wurde die Regelungs- und Überwachungskompetenz für die nichtuniversitären Ausbildungen im Gesundheitswesen dem Bund übertragen. Die durch das SRK reglementierten Diplomausbildungen DN I und DN II wurden durch Ausbildungen an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) abgelöst.
Rahmenlehrplan
Die Rahmenlehrpläne legen insbesondere das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen und Titel, die Bildungsbereiche und ihre zeitlichen Anteile sowei die Inhalte des Qualifikationsverfahrens fest.
Der angepasste Rahmenlehrplan Pflege HF wurde am 24. September 2021 vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI genehmigt und ist seither in Kraft gesetzt.
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