Eine Dienstleistung der OdA Gesundheit Bern
Rollen Berufsbildungsverantwortliche/r und Berufsbildner/in
Allgemeine Information
In Kanton Bern wird die Rolle der/des Berufsbildungsverantwortlichen und der/des Berufsbildenden oft vermischt. Dabei nehmen beide Rollen unterschiedliche Aufgaben wahr.
Das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) fasst unter der Funktion Berufsbildungsverantwortliche/r folgende Berufe zusammen:
- Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben,
- Berufsbildner/innen in überbetrieblichen Kursen und vergleichbaren dritten Lernorten, in Lehrwerkstätten und anderen für die Bildung in beruflicher Praxis anerkannten Institutionen,
- Lehrpersonen für die schulische Grundbildung (für die berufskundliche Bildung, den allgemeinbildenden Unterricht oder den Sportunterricht),
- Lehrpersonen für die Fächer der Berufsmaturität,
- Lehrpersonen an höheren Fachschulen.
Die fachlichen und berufspädagogischen Vorgaben zur Bildung sowie über die betriebliche Erfahrung von Berufsbildungsverantwortlichen sind im Rahmenlehrplan „Bildungsverantwortliche“ definiert.
Berufsbildungsverantwortliche/r
Die/Der Berufsbildungsverantwortliche/r trägt die Verantwortung für die operative Umsetzung der Ausbildung. Sie/Er regelt die Delegation der Aufgaben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs.
Die/Der Berufsbildungsverantwortliche verfügt über
- einen Abschluss als dipl. Pflegefachperson HF oder eine gleichwertige Ausbildung im Fachgebiet.
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Arbeitsfeld der Pflege und die für den Fachbereich notwendige Sicherheit.
- eine berufspädagogische und didaktische Ausbildung von 600 Lernstunden bei hauptberuflicher Tätigkeit.
- eine berufspädagogische und didaktische Ausbildung von 300 Lernstunden, wenn nicht mehr als 4 Studierende pro Jahr am Lernort Praxis augebildet werden.
Folgende Aufgaben nimmt die/der Berufsbildungsverantwortliche gemäss dem Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF wahr:
- Interne und externe Kommunikation und Information,
- Koordination und Planung der praktischen Ausbildung,
- Begleitung und Coaching der Berufsbildnerinnen,
- Lernprozessbegleitung,
- Beurteilung,
- Qualifikationsverfahren,
- Qualitätsentwicklung.
Berufsbildner/innen
Der/Die Berufsbildner/in ist während der Praxismodule verantwortlich für die Lernprozessbegleitung der Studierenden an ihrer Organisationseinheit.
Der/Die Berufsbildner/in verfügt über
- den Titel dipl. Pflegefachfrau HF oder eine gleichwertige Ausbildung im Arbeitsfeld der Pflege.
- Berufserfahrung im Arbeitsfeld der Pflege und die für den Fachbereich notwendige Sicherheit.
- eine berufspädagogische Qualifikation von 100 Lernstunden.
Folgende Aufgaben nimmt der/die Berufsbildner/in gemäss dem Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF wahr:
- Lernprozessbegleitung,
- Interne Kommunikation und Information
- Koordinations- und Planungsarbeiten,
- Beurteilung,
- Qualifikationsverfahren,
- Qualitätsentwicklung.
Der Bildungsanbieter verlangt, dass pro Organisationseinheit ein/e Berufsbildner/in mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 60% arbeitet.
Weiterführende Informationen zum Diplomkurs als Berufsbildner/in in Lehrbetrieben finden Sie unter der Rubrik „Weiterbildungen“.
Verweis geschützter Bereich
Im geschützten ÜZA-Kapitel Good Practice finden Sie eine Checkliste zur Einführung von neuen Berufsbildenden.
Login
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