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Anforderungen an die Praktikumsbetriebe

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Bildungsauftrag

Die Praktikumsbetriebe haben den Auftrag, den Studierenden zu ermöglichen, die vorgesehenen Kompetenzen gemäss Ausbildungsplan zu entwickeln. Erfahrungsreflektiertes Lernen soll praktiziert, die Sozialisierung im Berufsfeld sowie die Persönlichkeitsentwicklung sollen gefördert und weiterentwickelt werden. Dafür stellen die Betriebe die erforderliche Einsatzplanung, Infrastruktur sowie die pädagogische und fachliche Betreuung zur Verfügung. Massgebend sind hierbei die in Art. 10 MiVo HF formulierten Verantwortlichkeiten. Für die Zielformulierungen der praktischen Ausbildung arbeitet der Praktikumsbetrieb mit dem Bildungsanbieter zusammen.

Jeder Praktikumsbetrieb verfügt über ein aktuelles Ausbildungskonzept, in welchem aufgezeigt wird, wie die Praktika organisiert werden und die Begleitung sichergestellt wird.

Jeder/jedem Studierenden im Praktikumsbetrieb ist eine Betreuung von 150 Stellenprozenten zugewiesen (s. Kapitel Anforderungsprofil Berufsbildner/innen). Die maximal zwei Personen, auf welche die 150% aufgeteilt werden, müssen Minimum zu 60% im Betrieb angestellt sein.

Fachliche Ausrichtung

Im Lernbereich berufliche Praxis sind die Praktika so organisiert, dass in jeder der drei Gruppen mindestens in einem Fachgebiet ein Praktikum absolviert wird:

  • Gruppe 1: Fachgebiete Viszeralchirurgie, Gefässchirurgie, Gynäkologie, Urologie
  • Gruppe 2: Fachgebiete Traumatologie, Orthopädie
  • Gruppe 3: Fachgebiet Spezialchirurgie (Herzchirurgie, Thoraxchirurgie, ORL, Neurochirurgie, Ophthalmologie, plastische Chirurgie, Kinderchirurgie und weitere)

Quelle: Rahmenlehrplan S. 23

Koordination der Ausbildung

Zur Koordination der Themen rund um das Anbieten von Praktikumsplätzen sind die Betriebe mit Ausbildungsverpflichtung mit zwei Stellen in Kontakt: der Bildungsgangsleitung am medi (s. Kapitel medi) und der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI, Abteilung Gesundheitsberufe.

medi

Der Bildungsanbieter arbeitet mit Einbezug der Praktikumsbetriebe ein berufspädagogisches Konzept aus, welches alle drei Lernbereiche – Schule, Praxis und TT – verbindet. Die Verantwortung für den Bildungsgang liegt beim Bildungsanbieter. Er erstellt in Zusammenarbeit mit der Praxis die Lernziele und das Qualifikationsverfahren.

Auch bei der Praktikumsvermittlung ist das medi involviert. Spitäler, welche Schnupperpraktika anbieten, werden beim medi auf einer Liste geführt, die an Studiengang-Interessent/innen zur eigenständigen Bewerbung abgegeben wird. Vorpraktikums-Stellen werden in Absprache mit den Spitälern vom medi selbst für die Bewerbenden organisiert (s. Kapitel Praktika des Aufnahmeverfahrens).

GSI

Zur Koordinierung der Themen rund um das Anbieten von Praktikumsplätzen sind die Betriebe mit Ausbildungsverpflichtung nebst der Bildungsgangsleitung am medi auch mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI, Abteilung Gesundheitsberufe in Kontakt.

Als Kontaktperson wird in jedem Betrieb ein/e Beauftragte/r bestimmt. Kommt es zu einem Wechsel in dieser Position, wird dies vom Vorgänger/der Vorgängerin bei der GSI mitgeteilt.

Die GSI verwendet zur Kommunikation mit den Betrieben die Internetplattform «FA AVG – Fachapplikation Ausbildungsverpflichtung nicht-universitärer Gesundheitsberufe». Relevante Informationen wie Vorgänge, Informationsmails oder Deadlines seitens der Direktion werden über diese Plattform an die Kontaktpersonen in den Betrieben geschickt.

Kontakt GSI

GSI
Spitalamt
Abteilung Gesundheitsberufe
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8

031 633 79 65
E-Mail

Kontakt medi

Operationstechnik
Max-Daetwyler-Platz 2
3014 Bern

031 537 32 40
E-Mail

Herr Patrizio Paoluzzi
Leitung Bildungsgang
E-Mail

Anforderungsprofil Berufsbildner/innen

Der Ausbildungsbetrieb bestimmt Berufsbildner/innen, die für die Ausbildung der Studierenden der Operationstechnik verantwortlich sind. Als Mindestanforderung an diese ist ein Abschluss erforderlich als dipl. Fachperson Operationstechnik HF, diplomierte Pflegefachperson Operationsbereich (SBK). Daneben müssen eine Berufserfahrung im Fachgebiet und eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von mindestens 100 Lernstunden vorliegen. Bereits erbrachte pädagogische oder berufspädagogische Bildungsleistungen und Erfahrung können angerechnet werden.

Mögliche Anbieter für die 100 Lernstunden betragende Weiterbildung finden Sie hier.

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