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Fachfraumann Gesundheit_FINAL_dev

Die Überbetrieblichen Kurse (ÜK)

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Dispensation und Verschiebung

Voraussehbare Absenzen

Die Bewilligung für voraussehbare Absenzen oder Verschiebungen von ÜK muss mindestens einen Monat vor Durchführung des Kurses in schriftlicher Form bei der Kursanbieterin eingeholt werden. Dafür stehen den Ausbildungsverantwortichen in der Praxis im OdAOrg entsprechende Formulare zur Verfügung. Das Gesuch muss vom Lehrbetrieb gestellt werden (Stempel und Unterschrift). Der Entscheid wird dem Lehrbetrieb schriftlich mitgeteilt.

Verschiebungen von ÜK werden in der Regel in folgenden Fällen bewilligt:

  • Jugendurlaub (gemäss OR Art. 329e)
  • Militärdienst
  • Betriebsinterne Schwierigkeiten bei der Planung/Organisation der Ferien

Nicht voraussehbare Absenzen (Krankheit, Unfall usw.)

Können Kurstage aufgrund von Krankheit, Unfall usw. nicht besucht werden, ist die/der Lernende verpflichtet, dies der OdA und dem Lehrbetrieb mitzuteilen. Der Lehrbetrieb entscheidet, ob die/der Lernende das Thema nachholen soll. Sofern organisatorisch die Möglichkeit besteht, können Kurse zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden. Wenn keine entsprechende Meldung bei der Kursanbieterin eingeht, ist der Lehrbetrieb verpflichtet, das verpasste Thema/die verpassten Themen mit der/dem Lernenden in der Praxis zu er-/bearbeiten. Eine Pflicht zur bzw. ein Recht auf Nachholen versäumter Themen besteht nicht.

Dispensationen vom ÜK

Lernende mit Zertifikat Grundkurs Kinaesthetics oder BLS-AED-SRC Komplettkurs werden auf Wunsch des Betriebs vom ÜK-Besuch dispensiert. Um eine Dispensation zu erwirken, muss der Lehrbetrieb im Kurssekretariat ein Gesuch inkl. Kopie des Zertifikats einreichen.

Kurzfristige Abmeldung und Nachholen von ÜK-Tagen

Können die Lernenden aufgrund von Krankheit oder Unfall kurzfristig nicht am ÜK teilnehmen, müssen sie dies telefonisch im Kurssekretariat melden. Zudem haben sie den Auftrag, so rasch wie möglich bei ihrer/ihrem Berufsbildungsverantwortlichen abzuklären, ob sie den verpassten ÜK-Tag nachholen dürfen. Falls Kurstage nachgeholt werden sollen, muss dies den Ansprechpersonen der OdA zeitnah gemeldet werden (Holschuld). Sofern organisatorisch die Möglichkeit besteht, können Kurse zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden. 

 
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