Eine Dienstleistung der OdA Gesundheit Bern
- Der Lehrvertrag
- Lohnempfehlungen
- Absenzenregelung
- Eintritts-
untersuchung - Umwandlung,
Verlängerung,
Abbruch
Eintrittsuntersuchung
Im Anhangsdokument «Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes» des Bildungsplanes wird unter anderem auf die Infektionsgefährdung der Lernenden hingewiesen. Diese besteht im Arbeitsalltag bei der Pflege und Betreuung von Klienten/innen.
Als Präventionsmassnahme ist daher festgelegt, dass sich die Lernenden bei Lehrbeginn einer Eintrittsuntersuchung durch eine/n Arbeitsmediziner/in unterziehen müssen. Diese bezieht sich primär auf das Impfen, insbesondere Hepatitis B (Seite 3).
Die Eintrittsuntersuchung ist Sache des Lehrbetriebes. Er ist dafür verantwortlich, das Impfthema bei Lehrbeginn bei der Lernenden abzuklären. Falls Impfbedarf besteht und die Impfung nicht beim Hausarzt durchgeführt wird, muss der Lehrbetrieb auf weitere Möglichkeiten von Angeboten hinweisen (Heimarzt, Arbeitsmediziner). Das MBA benötigt hierzu mit dem eingereichten Lehrvertrag keine Unterlagen.
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