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Fachfraumann Gesundheit_FINAL_dev

Das Lehrverhältnis

Grundlagen_Lehrbetrieb_Aufgaben_200069882

Der Lehrvertrag

Bitte verwenden Sie nur noch den überarbeiteten und aktuellsten Lehrvertrag, der Ihnen in elektronischer Form rechts in der BKD Link-Box zur Verfügung steht. Sie helfen damit, Rückfragen und Fehlerquellen zu vermeiden.

Im Lehrvertrag ist auch die AHV-Nr. der Lernenden zu erfassen. Reichen Sie Lehrverträge nach Unterzeichnung rasch ein. So erleichtern Sie die Zuteilung der Schulorte und Lernende haben eine grössere Chance, die dem Lehrbetrieb nächstgelegene Berufsfachschule besuchen zu können.

Probezeit

Die Probezeit wird im Lehrvertrag festgelegt. Sie darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. Mit Vorteil wird die Probezeit auf die zulässige Höchstdauer angesetzt, damit sich die lernende Person und die/der Berufsbildner/in von der richtigen Berufswahl überzeugen können. Kann nach Ende der Probezeit zu wenig umfassend beurteilt werden, ob die/der Lernende die beruflichen und institutionellen Anforderungen erfüllt, kann die Probezeit verlängert werden. Die Höchstdauer der Probezeit von drei Monaten (Art. 344a Abs. 2 OR) kann vor ihrem Ablauf durch Abrede der Parteien unter Zustimmung der kantonalen Behörde ausnahmsweise bis auf maximal sechs Monate verlängert werden (Art. 344a Abs. 4 OR). Bei der Verlängerung sollen einerseits messbare Ziele vereinbart sowie auch gegenseitige Erwartungen formuliert werden.

In der Probezeit kann der Lehrvertrag mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen jederzeit von beiden Parteien aufgelöst werden. Während der Probezeit könnte der Lehrbetrieb auch dann kündigen, wenn die lernende Person wegen Krankheit, Unfall, Militärdienst oder Schwangerschaft nicht arbeiten kann. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern (MBA) muss schriftlich orientiert werden.

Die entsprechenden Formulare sind auf der Website der Biildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern aufgeschaltet.

Falls eine lernende Person in der Probezeit krank wird, einen Unfall hat oder Militärdienst leisten muss, verlängert sich die Probezeit um die Anzahl der ausgefallenen Tage (ohne Genehmigung durch das MBA).

Erfüllt die/der Lernende die zu Beginn festgesetzten Ziele und Pflichten, endet die vereinbarte Probezeit und der Lehrvertrag dauert bis ans Ende der Lehrzeit. Der Lehrvertrag kann nur noch gegenseitig oder aus wichtigen Gründen einseitig aufgelöst werden.

Vereinbarung mit Lernenden der beruflichen Grundbildung

Die vom Fachbereich ÜZA erstellte Vereinbarung dient vor allem neuen Lernenden, in die Aufgaben während der Berufsausbildung zu kommen, schneller ihre Rolle als Lernende zu finden und die Mitverantwortung für ihre Ausbildung zu übernehmen.

Es steht jedem Betrieb frei (wird empfohlen), die aufgeführten Punkte der betrieblichen Situation anzupassen oder allenfalls zu erweitern.

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