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Fachfraumann Gesundheit_FINAL_dev

Anforderungen an einen Lehrbetrieb

Grundlagen_Lehrbetrieb_Anforderungen_624751988

Berufsbildner/innen

Die Berufsbildnerin, der Berufsbildner (BB) vermittelt den praktischen Teil der beruflichen Grundbildung im Lehrbetrieb. Die/der verantwortliche BB wird im Lehrvertrag aufgeführt. In grösseren Betrieben ist es üblich, dass für übergeordnete Bildungsaufgaben neben den BB ein/e Bildungsverantwortliche/r (BBV) zuständig ist. Die/der BBV koordiniert alle bildungsrelevanten Themen mit den BB und den Lernenden.

Höchstzahl der Lernenden in einem Lehrbetrieb

Die Berechnung der Höchstzahl der Lernenden im Lehrbetrieb wird in der Bildungsverordnung FaGe im Artikel 11 beschrieben:

  • Betriebe, welche eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner zu mindestens 60 Prozent beschäftigen, dürfen eine lernende Person ausbilden.
  • Mit jeder zusätzlichen Beschäftigung einer Fachkraft zu mindestens 60 Prozent darf eine weitere lernende Person im Betrieb ausgebildet werden.
  • Als Fachkraft gilt, wer über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder über ein eidgenössisches Berufsattest im Fachbereich der lernenden Person oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt.
  • In besonderen Fällen kann die kantonale Behörde einem Betrieb, der seit mehreren Jahren Lernende mit überdurchschnittlichem Erfolg ausgebildet hat, die Überschreitung der Höchstzahl der Lernenden bewilligen.
Verweis geschützter Bereich

Im geschützten ÜZA-Kapitel Good Practice finden Sie eine Checkliste zur Einführung von neuen Berufsbildenden.

GOOD PRACTICE – ÜBERGEORDNET

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