Eine Dienstleistung der OdA Gesundheit Bern
Auftrag der Praktikumsbetriebe
- Bildungsauftrag
- Ausbildungsverpflichtung
- Fachliche
Ausrichtung - Koordination der
Ausbildung - Qualifikationsverfahren
Bildungsauftrag
Die Lernorte Praxis sind qualifizierte medizinisch-diagnostische Laboratorien in Spitälern, Universitätsinstituten und Privatlabors. Im dritten Ausbildungsjahr sind Praktika auch in Forschungslaboratorien medizinischer Richtung möglich.
Die Praktikumsbetriebe haben den Auftrag, den Studierenden zu ermöglichen, die vorgesehenen Kompetenzen gemäss Ausbildungsplan zu entwickeln. Dafür stellen sie die erforderliche Betreuung und Infrastruktur im Praktikum zur Verfügung. Jeder Praktikumsbetrieb verfügt über ein aktuelles Ausbildungskonzept, in welchem aufgezeigt wird, wie die Praktika organisiert werden und die Begleitung sichergestellt wird. (s. Kapitel Ausbildungskonzept)
Jeder/jedem Studierenden ist eine Fachperson zugeteilt, welche die Ausbildungsverantwortung übernimmt. Als Mindestanforderung an die Fachperson ist ein Abschluss als dipl. BMA HF oder eine gleichwertige Ausbildung im Fachgebiet erforderlich sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet. Daneben muss eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von mindestens 100 Lernstunden vorliegen.
Neben der Ausbildungsverantwortlichen stehen den Studierenden im Praktikumsalltag qualifizierte Berufspersonen als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Gemäss den Vorgaben für die Ausbildungsverpflichtung der GSI, werden zusätzlich folgende Anforderungen an die praktische Ausbildungstätigkeit gestellt:
- Der Lernort Praxis beteiligt sich am Bildungsteil Training und Transfer.
- Der Praktikumsbetrieb erfüllt die Voraussetzung zum Abschluss einer Praktikumsvereinbarung mit dem medi.
- Es können die nötigen Lernsituationen (Analysespektrum) zur Verfügung gestellt werden.
- Die Vorgaben der Schule zur Qualifikation werden umgesetzt
- Die Diplomarbeit im 3. Praktikum werden gemäss den Vorgaben des medi begleitet und erhalten dafür Gelegenheit, sich an Studien, Evaluationen oder wissenschaftlichen Arbeiten zu beteiligen.
Ausbildungsverpflichtung
Die Ausbildungsverpflichtung im Kanton Bern wurde 2014 in die ordentliche Gesetzgebung aufgenommen. Damit werden alle Betriebe dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer strukturellen Möglichkeiten an der Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit qualifiziertem Personal in nichtuniversitären Gesundheitsberufen zu leisten.
Die Ausbildungsverpflichtung dient somit der Gewährleistung der Versorgungsziele, dies auch im Interesse der verpflichteten Betriebe. Messgrösse für die Höhe der Ausbildungsverpflichtung sind das Ausbildungspotenzial der Betriebe. Jeder Ausbildungsbetrieb wurde diesbezüglich eingestuft und aufgezeigt welche Ausbildungsleistung pro Jahr erwartet wird. Wird diese unterschritten, muss der Betrieb eine Ausgleichszahlung leisten. Von einer Anwendung dieser Sanktion wird abgesehen, wenn der Betrieb nachweisen kann, dass für die Unterschreitung der Vorgabe kein eigenes Verschulden vorliegt.
Fachliche Ausrichtung
Während der Praktika werden die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in realen Situationen gefestigt, erweitert und zu den erforderlichen beruflichen Kompetenzen entwickelt.
Praktika können in folgenden Bereichen und mit den folgenden Ausrichtungen stattfinden:
Quelle: Rahmenlehrplan Biomedizinische Analytik 2017, S. 31
Koordination der Ausbildung
Zur Koordination der Themen rund um das Anbieten von Praktikumsplätzen sind die Betriebe mit Ausbildungsverpflichtung mit zwei Stellen in Kontakt: der Bildungsgangsleitung am medi und der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI, Abteilung Gesundheitsberufe.
Als Kontaktperson zu diesen zwei Stellen wird in jedem Betrieb ein/e Beauftragte/r bestimmt. Kommt es zu einem Wechsel in dieser Position, wird dies vom Vorgänger/der Vorgängerin bei der GSI mitgeteilt.
GSI: FA AVG
Die GSI verwendet zur Kommunikation mit den Betrieben die Internetplattform «FA AVG – Fachapplikation Ausbildungsverpflichtung nicht-universitärer Gesundheitsberufe». Relevante Informationen wie Vorgänge, Informationsmails oder Deadlines seitens der Direktion werden über diese Plattform an die Kontaktpersonen in den Betrieben geschickt. Zugang dazu finden Sie über das BE-Login.
medi: Bildungsgangsleitung
Die Zusammenarbeit zwischen dem medi und den Praktikumsbetrieben ist vertraglich geregelt. Das medi trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung und legt mit den Praktikumsbetrieben zusammen die zu erwerbenden Kompetenzen und Ziele fest. Dabei wird die spezifische Ausrichtung des Praktikumsbetriebs berücksichtigt. Auch die Ziele für den Bildungsteil TT werden gemeinsam festgelegt.
Die Praktikumsbetriebe sind für das Erreichen der Praktikumsziele verantwortlich. Beim Eintritt in die Praktika sind die Studierenden auf die entsprechenden Fachbereiche vorbereitet.
Die Koordination der Praktikumsthemen zwischen Betrieb und Bildungsinstitution verläuft zwischen Beauftragtem/r und dem entsprechenden Bildungsgang. Zuständig am medi für die Organisation der Praktika sind die rechts in der entsprechenden Kontaktbox erwähnten Ansprechpartner.
Kontakt GSI
GSI
Spitalamt
Abteilung Gesundheitsberufe
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8
031 633 79 65
E-Mail
Qualifikationsverfahren
Die zu erlernenden Kompetenzen werden während der Praktika mit promotionswirksamen Kompetenznachweisen geprüft.
Die Praktikumsqualifikationen sind Teil des abschliessenden Qualifikationsverfahrens. Sie erlauben Aussagen über das Vorhandensein der Kompetenzen, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsprozesse Analytik, Qualitätsmanagement sowie Organisation und Zusammenarbeit.
Login
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