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Auftrag der Praktikumsbetriebe

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Bildungsauftrag

Die Lernorte Praxis sind qualifizierte medizinisch-diagnostische Laboratorien in Spitälern, Universitätsinstituten und Privatlabors. Im dritten Ausbildungsjahr sind Praktika auch in Forschungslaboratorien medizinischer Richtung möglich.

Die Praktikumsbetriebe haben den Auftrag, den Studierenden zu ermöglichen, die vorgesehenen Kompetenzen gemäss Ausbildungsplan zu entwickeln. Dafür stellen sie die erforderliche Betreuung und Infrastruktur im Praktikum zur Verfügung. Jeder Praktikumsbetrieb verfügt über ein aktuelles Ausbildungskonzept, in welchem aufgezeigt wird, wie die Praktika organisiert werden und die Begleitung sichergestellt wird. (s. Kapitel Ausbildungskonzept)

Jeder/jedem Studierenden ist eine Fachperson zugeteilt, welche die Ausbildungsverantwortung übernimmt. Als Mindestanforderung an die Fachperson ist ein Abschluss als dipl. BMA HF oder eine gleichwertige Ausbildung im Fachgebiet erforderlich sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet. Daneben muss eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von mindestens 100 Lernstunden vorliegen.

Neben der Ausbildungsverantwortlichen stehen den Studierenden im Praktikumsalltag qualifizierte Berufspersonen als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Gemäss den Vorgaben für die Ausbildungsverpflichtung der GSI, werden zusätzlich folgende Anforderungen an die praktische Ausbildungstätigkeit gestellt:

  • Der Lernort Praxis beteiligt sich am Bildungsteil Training und Transfer.
  • Der Praktikumsbetrieb erfüllt die Voraussetzung zum Abschluss einer Praktikumsvereinbarung mit dem medi.
  • Es können die nötigen Lernsituationen (Analysespektrum) zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Vorgaben der Schule zur Qualifikation werden umgesetzt
  • Die Diplomarbeit im 3. Praktikum werden gemäss den Vorgaben des medi begleitet und erhalten dafür Gelegenheit, sich an Studien, Evaluationen oder wissenschaftlichen Arbeiten zu beteiligen.
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