Zusammenhänge zwischen amtlichen Stellen, medi und Praxis
Innerhalb des gesundheitlichen Ausbildungssystems stehen die Praxisbetriebe als ein Element des Netzwerkes da. In den folgenden Abschnitten werden die Zusammenhänge und das Verhältnis zu den übrigen involvierten Partnern erklärt.

Verhältnis zwischen GSI und Praxis
Die Gesundheitsbetriebe im Kanton Bern unterstehen einer gesetzlichen Ausbildungspflicht für die versorgungsnotwendigen nichtuniversitären Gesundheitsberufe. Das Gesundheitsamt in der kantonalen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) ist für die operative Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung gemäss den Bestimmungen des Spitalversorgungs- und Sozialhilfegesetzes zuständig. Mit der Ausbildungsverpflichtung stellt der Kanton das für die Gesundheitsversorgung der bernischen Bevölkerung notwendige Fachpersonal sicher.
Aufgrund von Berechnungsschlüsseln, welche das Ausbildungspotential der Betriebe berücksichtigen, bestimmt die GSI die Ausbildungsleistung jeder Praxisinstitution im Kanton. Die Ausbildungsleistung wird jährlich mit einer Verfügung festgesetzt und durch die GSI entschädigt. Erfüllt ein Betrieb seinen Ausbildungsauftrag nicht, muss er eine Sanktion in Form einer Ausgleichszahlung leisten.
Verhältnis zwischen BKD und medi
Für die schulische Bildung ist die Bildungs- und Kulturdirektion BKD verantwortlich. Der entsprechende Bildungsauftrag für biomedizinische Analytik sowie für die übrigen Studiengänge am medi erfolgt durch einen Leistungsvertrag mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt. Im Leistungsvertrag werden nebst der Überwachung der qualitativen und finanziellen Vorgaben auch Richtlinien zur Anzahl der jährlichen benötigten Studienabschlüsse erlassen. Das Curriculum stützt sich auf den nationalen Rahmenlehrplan, welcher durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erlassen wird.
Verhältnis zwischen medi und Praxis
Die Rechte und Pflichten zwischen dem medi und den Praxisbetrieben richten sich nach der Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF). Darin ist unter anderem auch aufgeführt, dass der Bildungsanbieter die Verantwortung über die ganze Ausbildung trägt. Die Sicherung der für die Studierenden benötigen Praktikumsplätze erfolgt über eine jährliche Vereinbarung zwischen dem medi und den Praktikumsbetrieben. Wie in der oben erwähnten MiVo HF vorgeschrieben, überprüft das medi regelmässig die Ausbildungsqualität der Praktikumsbetriebe.
Mit den oben erwähnten Regelungen stellt das medi die curricular vorgegebenen Praktika gegenüber den Studierenden sicher. Die Entschädigung für die im Praktikum geleistete Arbeit der Studierenden entrichtet der Praktikumsbetrieb dem medi mit der Ausbildungsentschädigung. Mit dieser Entschädigung erhalten die Studierenden einen Lohn, welcher ihnen durch das medi ausbezahlt wird.
Mitwirken der OdA
Die OdA Gesundheit Bern unterstützt die Ausbildungsbetriebe in der Ausübung ihrer Ausbildungsleistung mit der Plattform OdACloud. Aufgrund des aus der Praxis formulierten Bedürfnisses nach Unterstützung bei der Bewältigung des Ausbildungsalltags wird die OdACloud aufgebaut. Diese hat zum Ziel, den Weg zu relevanten Stellen, Informationen und Dokumenten zu verkürzen und ergänzende Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Gerade auch Personen, die neu mit der Ausbildungstätigkeit in der Praxis betraut werden, soll diese Dienstleistung zu Gute kommen.
Daneben setzt die OdA Gesundheit Bern, im Auftrag der GSI, Massnahmen für das kantonale Berufsmarketing für 14 nicht-universitäre Gesundheitsberufe um, u.a. für die Biomedizinischen Analytiker.