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Kantonale Rahmenbedingungen BMA

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Zusammenarbeit GSI – BKD – medi – OdA

Zusammenhänge zwischen amtlichen Stellen, medi und Praxis

Innerhalb des gesundheitlichen Ausbildungssystems stehen die Praxisbetriebe als ein Element des Netzwerkes da. In den folgenden Abschnitten werden die Zusammenhänge und das Verhältnis zu den übrigen involvierten Partnern erklärt.

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Verhältnis zwischen GSI und Praxis

Die Gesundheitsbetriebe im Kanton Bern unterstehen einer gesetzlichen Ausbildungspflicht für die versorgungsnotwendigen nichtuniversitären Gesundheitsberufe. Das Gesundheitsamt in der kantonalen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) ist für die operative Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung gemäss den Bestimmungen des Spitalversorgungs- und Sozialhilfegesetzes zuständig. Mit der Ausbildungsverpflichtung stellt der Kanton das für die Gesundheitsversorgung der bernischen Bevölkerung notwendige Fachpersonal sicher.

Aufgrund von Berechnungsschlüsseln, welche das Ausbildungspotential der Betriebe berücksichtigen, bestimmt die GSI die Ausbildungsleistung jeder Praxisinstitution im Kanton. Die Ausbildungsleistung wird jährlich mit einer Verfügung festgesetzt und durch die GSI entschädigt. Erfüllt ein Betrieb seinen Ausbildungsauftrag nicht, muss er eine Sanktion in Form einer Ausgleichszahlung leisten.

Verhältnis zwischen BKD und medi

Für die schulische Bildung ist die Bildungs- und Kulturdirektion BKD verantwortlich. Der entsprechende Bildungsauftrag für biomedizinische Analytik sowie für die übrigen Studiengänge am medi erfolgt durch einen Leistungsvertrag mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt. Im Leistungsvertrag werden nebst der Überwachung der qualitativen und finanziellen Vorgaben auch Richtlinien zur Anzahl der jährlichen benötigten Studienabschlüsse erlassen. Das Curriculum stützt sich auf den nationalen Rahmenlehrplan, welcher durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erlassen wird.

Verhältnis zwischen medi und Praxis

Die Rechte und Pflichten zwischen dem medi und den Praxisbetrieben richten sich nach der Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF). Darin ist unter anderem auch aufgeführt, dass der Bildungsanbieter die Verantwortung über die ganze Ausbildung trägt. Die Sicherung der für die Studierenden benötigen Praktikumsplätze erfolgt über eine jährliche Vereinbarung zwischen dem medi und den Praktikumsbetrieben. Wie in der oben erwähnten MiVo HF vorgeschrieben, überprüft das medi regelmässig die Ausbildungsqualität der Praktikumsbetriebe.

Mit den oben erwähnten Regelungen stellt das medi die curricular vorgegebenen Praktika gegenüber den Studierenden sicher. Die Entschädigung für die im Praktikum geleistete Arbeit der Studierenden entrichtet der Praktikumsbetrieb dem medi mit der Ausbildungsentschädigung. Mit dieser Entschädigung erhalten die Studierenden einen Lohn, welcher ihnen durch das medi ausbezahlt wird.

Mitwirken der OdA

Die OdA Gesundheit Bern unterstützt die Ausbildungsbetriebe in der Ausübung ihrer Ausbildungsleistung mit der Plattform OdACloud. Aufgrund des aus der Praxis formulierten Bedürfnisses nach Unterstützung bei der Bewältigung des Ausbildungsalltags wird die OdACloud aufgebaut. Diese hat zum Ziel, den Weg zu relevanten Stellen, Informationen und Dokumenten zu verkürzen und ergänzende Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Gerade auch Personen, die neu mit der Ausbildungstätigkeit in der Praxis betraut werden, soll diese Dienstleistung zu Gute kommen.

Daneben setzt die OdA Gesundheit Bern, im Auftrag der GSI, Massnahmen für das kantonale Berufsmarketing für 14 nicht-universitäre Gesundheitsberufe um, u.a. für die Biomedizinischen Analytiker.

Finanzierungsmodell

Die Ausbildungsverpflichtung für Betriebe der nicht-universitären Gesundheitsberufe legt fest, dass zwischen Kanton, Betrieben und Bildungsinstitution ein Geldfluss in unterschiedliche, ausgleichende Richtungen stattfindet. Sämtliche HF-Studiengänge unterliegen dem folgenden finanziellen Steuerungsmodell:

ausbildungsentschädigung

 

Studierendenlohn

Die Studierenden sind während ihrer Ausbildung zu dipl. BMA HF am medi angestellt. Von eben diesem erhalten sie während der Ausbildung ein Gehalt pro Jahr (inkl. 13. Monatsgehalt) von:

1. Ausbildungsjahr CHF 10‘400
2. Ausbildungsjahr CHF 13‘000
3. Ausbildungsjahr CHF 15‘600

Ausbildungsentschädigung für Betriebe

Die Betriebe im Kanton Bern, wo die BMA-Studierenden ihre Praktikumsphasen absolvieren, erhalten vom Kanton eine Ausbildungsentschädigung von CHF 300.- pro Praktikumswoche. Damit wird eine Ausbildungsleistung von 7 Stunden pro Praktikumswoche abgegolten. Die Ausbildungsentschädigung wird über die Internetplattform FA AVG abgewickelt.

Praktikumsentschädigung für Bildungsinstitution

Die Praktikumsbetriebe bezahlen dem medi eine vom Kanton vorgegebene Praktikumsentschädigung als Abgeltung für die Arbeitsleistung der Studierenden im Praktikum. Das medi wiederum finanziert mit dieser Praktikumsentschädigung den garantieren Lohn der Studierenden. Dieser Prozess wird direkt zwischen den Betrieben und der entsprechenden Bildungsgangleitung geregelt.

Kontakt GSI

GSI
Spitalamt
Abteilung Gesundheitsberufe
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8

031 633 79 65
E-Mail

Kontakt medi

medi
Biomedizinische Analytik
Max-Daetwyler-Platz 2
3014 Bern

031 537 32 00
E-Mail

Frau Petra Hirschi
Bildungsgangsleitung
E-Mail

Frau Judith Pfäffli
Organisation der Praktika
031 537 32 06
E-Mail

Frau Geraldine Doubt
Organisation der Praktika
031 537 32 02
E-Mail

Aufbau der Ausbildung

Die Aufteilung der Bildungsteile an der Bildungsinstitution (medi) und dem Praktikumsort (Betrieb) wird folgendermassen gewichtet:

Schule: 40-50%
Praktikum: 40-50%
Training und Transfer: 10-20%

Die Ausbildung am medi startet jährlich Mitte September. Sie ist in 6 Phasen mit 70 Schul- und 68 Praktikumswochen während drei Jahren gegliedert. Der Bildungsteil TT ist direkt in diese Phasen integriert.

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