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Selektionsprozess

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Kurzpraktikum

Die Praxisbetriebe der Biomedizinischen Analytik werden ins Aufnahmeverfahren der Kandidaten für den Bildungsgang am medi eingebunden. Während eines Tages, des obligatorischen Kurzpraktikums als Teil des Selektionsprozesses, lernen die Kandidaten einen Praxisbetrieb kennen. Das Angebot an Kurzpraktika kann auf der Plattform www.myoda.ch publiziert werden (s. nächster Tab).

Tagesgestaltung

In der spezifischen Gestaltung des Kurzpraktikumstages ist jeder Betrieb frei. Es gelten insofern keine Vorgaben, was behandelt oder gezeigt werden muss. Der Tag kann nach den Bedürfnissen und entsprechend der Struktur des jeweiligen Betriebes geplant werden.

Beurteilungsformular

Der/die Kandidat/in bringt ein Beurteilungsformular mit, das er/sie vom medi erhalten hat und im Betrieb der Bezugsperson des Kurzpraktikumstags übergibt (auch hier rechts in der Linkbox einsehbar). Gestützt auf die vorformulierten Fragen und Kriterien des Formulars gibt die Bezugsperson eine Einschätzung der Fähigkeiten und Charakteristiken des/der Kandidaten/in ab. Geachtet wird unter anderem – im Rahmen des Möglichen während der kurzen Dauer eines Tages – auf Aufnahmefähigkeit, vorangehende Auseinandersetzung mit dem Berufsbild, Auftreten, Teamfähigkeit.

Keine Ausbildungsentschädigung

Bei dieser Art von eintägigem Kurzpraktikum handelt es sich um ein Angebot, wofür die Betriebe KEINE Ausbildungsentschädigung vom Kanton erhalten. Es ist Teil des Selektionsprozesses zur Studiumszulassung und wird nicht rückvergütet (im Gegensatz zu Einblickstagen, die nicht zu einem Selektionsverfahren gehören und entschädigt werden).

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