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Assistentin Gesundheit EBA_FINAL_dev

Lehrbetrieb

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Ausbildungsverpflichtung

Die Ausbildungsverpflichtung im Kanton Bern wurde 2014 in die ordentliche Gesetzgebung aufgenommen. Damit werden alle Betriebe dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer strukturellen Möglichkeiten an der Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit qualifiziertem Personal in nichtuniversitären Gesundheitsberufen zu leisten.

Die Ausbildungsverpflichtung dient somit der Gewährleistung der Versorgungsziele, dies auch im Interesse der verpflichteten Betriebe. Messgrösse für die Höhe der Ausbildungsverpflichtung sind das Ausbildungspotenzial der Betriebe. Jeder Ausbildungsbetrieb wurde diesbezüglich eingestuft und aufgezeigt welche Ausbildungsleistung pro Jahr erwartet wird. Wird diese unterschritten, muss der Betrieb eine Ausgleichszahlung leisten. Von einer Anwendung dieser Sanktion wird abgesehen, wenn der Betrieb nachweisen kann, dass für die Unterschreitung der Vorgabe kein eigenes Verschulden vorliegt.

Mehr zur Bildungsbewilligung für Lehrbetriebe

OdACloud Kapitel:
Anforderungen an einen Lehrbetrieb

Verweis geschützter Bereich

Im geschützten ÜZA-Kapitel Good Practice finden Sie ein Förderinstrument zur erfolgreichen Erfüllung der Ausbildungsverfügung.

GOOD PRACTICE – ÜBERGEORDNET

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