Eine Dienstleistung der OdA Gesundheit Bern
AGS Nachholbildung nach Art. 32 BBV
Der Weg für Erwachsene zum EBA AGS
Die Nachholbildung nach Art. 32 der neuen Verordnung über die Berufsbildung (BBV) richtet sich an Erwachsene, welche zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen werden können, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als in einer beruflichen Grundbildung erworben haben. Weitere Informationen finden Sie in der Linkbox rechts.
Ausbildungsberatung Art. 32 BBV
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
031 636 79 00
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