Eine Dienstleistung der OdA Gesundheit Bern
AGS Nachholbildung nach Art. 32 BBV

Der Weg für Erwachsene zum EBA AGS
Die Nachholbildung nach Art. 32 der neuen Verordnung über die Berufsbildung (BBV) richtet sich an Erwachsene, welche zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen werden können, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als in einer beruflichen Grundbildung erworben haben. Weitere Informationen finden Sie in der Linkbox rechts.
Ausbildungsberatung Art. 32 BBV
Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene
Webseite
Login
Zum Einloggen in den geschützten Bereich von OdACloud sowie für OdAOrg/ePak gelten dieselben Benutzerdaten.
Direkter Zugang zu anderen OdA-Plattformen: