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Assistentin Gesundheit EBA_FINAL_dev

Das Lehrverhältnis

Aufgaben des Lehrbetriebs

Absenzenregelung

Absenzenregelung in der beruflichen Grundbildung

In der beruflichen Grundbildung gibt es keine absolute Regel zum Absenzenmaximum. Als oberstes Ziel gilt es, die Bildungsziele erfolgreich zu erreichen. Bei wiederkehrenden Kurzabsenzen wird empfohlen, mit den Lernenden die Fehlzeiten zu thematisieren und Auffälligkeiten transparent anzusprechen. Bei längeren Absenzen sollte mit der/dem Lernenden frühzeitig besprochen werden, dass eine Verlängerung nicht ausgeschlossen wird, eine Aktennotiz und eine Förderplanung wird dringend empfohlen. Falls die Bildungsziele trotz individueller Förderung nicht erreicht werden können, ist die Verlängerung der Bildungsdauer (Wiederholen des Lehrjahres) oder gar eine Auflösung des Lehrvertrages effektiv ein Thema.

Beratung

Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Iris Kocher
031 633 88 87
E-Mail

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